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Character.ai beantragt Chapter 11, Disney bietet 20 Millionen Dollar

Character.ai hat in den USA Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt. Das Unternehmen nennt hohe Entwicklungs-, Rechts- und Regulierungskosten; Disney ist Bieter für bestimmte Vermögenswerte.

Die nullbot-RedaktionVeröffentlicht am 14. Oktober 20264 Min. LesezeitQuellen (2)
Eine auf einem Smartphone angezeigte Character.ai-Unterhaltung
SelfCloak · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Chapter 11 soll einen Verkauf ermöglichen

Character.ai hat beim US-Insolvenzgericht für den Bezirk Delaware freiwillig Schutz nach Chapter 11 beantragt. Nach Angaben des Unternehmens und laut Gerichtsunterlagen soll das Verfahren einen gerichtlich überwachten Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte ermöglichen. Die Plattform gehört zu den größeren Angeboten für KI-Begleiter, auf denen Nutzer einzeln mit KI-Charakteren sprechen und Rollenspiele führen können.

Chapter 11 bedeutet nicht automatisch die sofortige Abwicklung. Das Verfahren kann einem Unternehmen ermöglichen, während einer Sanierung oder eines Verkaufs unter gerichtlicher Aufsicht weiterzuarbeiten. Character.ai erklärte, den Betrieb seiner Plattform während des Verkaufsprozesses fortsetzen zu wollen. Zugleich wies das Unternehmen darauf hin, dass die Plattform abgewickelt werden könnte, falls kein Erwerb zustande kommt, der ihren Fortbetrieb vorsieht.

Character.ai wurde 2021 gegründet und beschreibt sich als KI-Entertainmentplattform. Nach eigener Darstellung können Nutzer über Formate wie Chat, Books, Series und Comics Figuren schaffen, Geschichten entwickeln und an Rollenspielen teilnehmen. Diese Produktbeschreibung erklärt jedoch nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots. Zahlen zu Umsatz, Nutzerzahl, Schulden, Liquidität oder einzelnen Kostenpositionen enthalten die vorliegenden Quellen nicht.

Hohe Kosten und rechtliche Belastungen

In den Unterlagen erklärte Character.ai, die Plattform habe in ihren vier Jahren als aktives Angebot eine große und engagierte Nutzerschaft aufgebaut. Das wachsende und sich wandelnde Feld der KI-Unterhaltung habe sich aber als teuer in Entwicklung und Wachstum erwiesen. Hohe Kosten hätten zusammen mit möglichen Verbindlichkeiten aus Rechtsstreitigkeiten und regulatorischer Befassung dazu beigetragen, dass das Unternehmen in seiner bisherigen Form keine ausreichenden Cashflows erwirtschaften könne.

Das sind Angaben des Unternehmens in seinen Einreichungen, keine unabhängig geprüfte Aufschlüsselung seiner Finanzlage. Aus den verfügbaren Informationen lässt sich daher weder ableiten, welcher Faktor entscheidend war, noch ob sich die Lage ohne Verkauf hätte lösen lassen. Klar ist nur, dass Character.ai operative Ausgaben, potenzielle Rechtsrisiken und regulatorische Anforderungen gemeinsam als zentrale Belastungen nennt.

Die Firma war in mehrere Verfahren zur Sicherheit von Chatbots verwickelt. Laut CNBC verklagte der US-Bundesstaat Kentucky Character.ai im Januar und warf der Plattform vor, Kinder ausgenutzt und sie zur Selbstverletzung geführt zu haben. Dabei handelt es sich um Vorwürfe in einem Gerichtsverfahren, nicht um festgestellte Tatsachen. Für Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung; eine rechtliche Verantwortlichkeit müsste in einem ordentlichen Verfahren festgestellt werden.

Chief Executive Officer Colin Adams erklärte, der Verwaltungsrat habe nach einer umfassenden Prüfung der verfügbaren Optionen entschieden, dass ein gerichtlich überwachter Verkaufsprozess die beste Möglichkeit biete, den Wert für alle Beteiligten zu maximieren. Während des Verfahrens bleibe eine sichere und ansprechende Erfahrung für die Community prioritär. Diese Aussage beschreibt die Position der Unternehmensführung und ist keine Zusage für einen erfolgreichen Verkauf oder einen dauerhaften Weiterbetrieb.

Disney als Stalking-Horse-Bieter

Vor dem Antrag schloss Character.ai mit Disney Worldwide Services eine Vereinbarung. Disney soll darin als Stalking-Horse-Bieter für eine nicht-exklusive, unbefristete Lizenz bestimmter geistiger Eigentumsrechte und bestimmter Ansprüche des Unternehmens auftreten. Als Gegenleistung sind 20 Millionen US-Dollar sowie Übergangsdienstleistungen vorgesehen, die mit früheren Character.ai-Beschäftigten erbracht werden sollen, die Disney eingestellt hat.

Nach Angaben von Character.ai sollen diese Dienstleistungen helfen, die Plattform für einen begrenzten Zeitraum sicher zu betreiben und den Verkaufsprozess zu unterstützen. Die Vereinbarung bedeutet nicht, dass Disney Character.ai insgesamt übernimmt. Sie betrifft bestimmte Vermögenswerte und Ansprüche und unterliegt sowohl gerichtlicher Genehmigung als auch möglichen höheren oder anderweitig besseren Angeboten nach Section 363 des US-Insolvenzrechts.

  • Disney bietet nach der Vereinbarung 20 Millionen US-Dollar.
  • Betroffen sind bestimmte Rechte am geistigen Eigentum und Ansprüche.
  • Vorgesehen ist eine nicht-exklusive, unbefristete Lizenz.
  • Höhere oder bessere Angebote können die Ausgangsvereinbarung überbieten.
  • Übergangsdienste sollen durch von Disney eingestellte frühere Beschäftigte unterstützt werden.

Ein Stalking-Horse-Angebot kann bei einem Insolvenzverkauf eine Untergrenze und einen Rahmen für weitere Gebote setzen. Es entscheidet aber nicht abschließend über den Käufer oder die endgültigen Vertragsbedingungen. Character.ai beantragte beim Gericht die Genehmigung von Bieterverfahren. Nach dem vorgeschlagenen Zeitplan erwartet das Unternehmen den Abschluss des Verkaufsprozesses und möglicher Transaktionen Ende November oder Anfang Dezember 2026.

Betrieb während des Verfahrens

Character.ai rechnet nach eigenen Angaben mit möglichst geringen Unterbrechungen des Dienstes. Das Unternehmen reichte dafür übliche Anträge für den ersten Verfahrenszeitraum ein. Bei Zustimmung des Gerichts sollen diese unter anderem die weitere Zahlung von Löhnen und Leistungen, die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Plattformnutzern sowie die Begleichung nach dem Antrag entstandener Verpflichtungen gegenüber Lieferanten und Partnern ermöglichen.

Für Nutzer ist damit zunächst festzuhalten: Eine sofortige Abschaltung wurde nicht angekündigt. Ebenso gibt es keine Garantie, dass die Plattform langfristig bestehen bleibt. Das Unternehmen hat ausdrücklich erklärt, dass eine Abwicklung möglich sei, wenn der Verkaufsprozess keinen Käufer hervorbringt, der den Plattformbetrieb fortführt. Wie Konten, Gespräche, von Nutzern geschaffene Charaktere oder Inhalte in einem solchen Fall behandelt würden, geht aus den vorliegenden Mitteilungen nicht hervor.

Zur Vorgeschichte gehört ein Geschäft mit Google aus dem Jahr 2024. Google schloss damals eine nicht-exklusive Lizenzvereinbarung für die Technologie großer Sprachmodelle von Character.ai und stellte die Mitgründer Noam Shazeer und Daniel De Freitas wieder ein, die zuvor bei Google gearbeitet hatten. Die Vereinbarung umfasste auch zusätzliche Finanzierung für das Start-up. Shazeer verließ Google im Juni, um zu OpenAI zu wechseln.

Diese früheren Vereinbarungen erlauben jedoch keine sichere Prognose für das aktuelle Verfahren. Als unmittelbare Ursachen nennt Character.ai jetzt die Kosten des Betriebs und Wachstums, potenzielle Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Anforderungen und unzureichende Cashflows. Auch Disneys Rolle ist bislang kein endgültiger Erwerb, sondern ein Ausgangspunkt für ein wettbewerbliches, gerichtlich beaufsichtigtes Verkaufsverfahren.

Lehren für Organisationen im deutschen Sprachraum

Der Fall zeigt, dass der Betrieb von KI-Begleiterplattformen mehr erfordert als leistungsfähige Modelle. Hinzu kommen Infrastruktur, Produktentwicklung, Sicherheitsarbeit, juristische Beratung, Kommunikation mit Behörden und dauerhaft verfügbare Betriebsteams. Bei Diensten mit intensiven persönlichen Interaktionen können Sicherheitsfragen und rechtliche Risiken direkt die wirtschaftliche Belastbarkeit beeinflussen.

Für Unternehmen und Organisationen im deutschen Sprachraum ist das US-Verfahren kein lokaler Präzedenzfall, aber ein Anlass, Abhängigkeiten von KI-Anbietern zu prüfen. Wer externe Plattformen oder Modelle einsetzt, sollte Regelungen zu Datenverarbeitung, Ausfallkommunikation, Nutzerinformationen, alternativen Anbietern und Sicherheitszuständigkeiten konkret festhalten. Ob Character.ai fortgeführt wird, hängt weiterhin vom Gerichtsverfahren und den Ergebnissen des Verkaufsprozesses ab.

Quellen

  1. AI companion startup Character.ai files for Chapter 11 bankruptcy, citing costs and litigationCNBC · 13. Oktober 2026
  2. Character.ai Initiates Voluntary Chapter 11 Proceeding to Facilitate Value-Maximizing Sale ProcessBusiness Wire / Yahoo Finance · 13. Oktober 2026

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