KI entwarf ein Lungenmedikament – patentiert haben es fünf Menschen
Insilicos KI schlug ein Wirkstoffmolekül gegen Lungenfibrose vor – im US-Patent stehen dennoch nur fünf Menschen, denn das Gesetz erkennt keine KI als Erfinderin an.

Als das Biotech-Unternehmen Insilico Medicine 2023 mithilfe seiner KI-Plattform ein neues Wirkstoffmolekül gegen Lungenfibrose vorschlug, verkündete es stolz, das Molekül sei von seiner generativen Plattform „entdeckt" worden. Der Kandidat, intern ISM001-055 genannt, richtet sich gegen die idiopathische Lungenfibrose (IPF), eine chronische Erkrankung, die das Lungengewebe vernarbt und versteift und weltweit rund fünf Millionen Menschen betrifft, deren mittlere Überlebenszeit nach Diagnose nur drei bis vier Jahre beträgt. Die firmeneigene Pharma.AI-Plattform identifizierte über den KI-Motor PandaOmics zunächst die Kinase TNIK als vielversprechendes Zielprotein, bevor die generative Chemie-Engine Chemistry42 den passenden Wirkstoff entwarf — und verkürzte die Zeit von der Zielidentifikation bis zum präklinischen Kandidaten auf 18 Monate. Im März 2025 erhielt der Wirkstoff von der USAN-Kommission den offiziellen Namen Rentosertib; in einer Phase-IIa-Studie mit IPF-Patienten verbesserte sich die Lungenfunktion unter der höchsten Dosis im Mittel um 98,4 Milliliter, während die Placebogruppe einen Rückgang von 62,3 Millilitern verzeichnete.
Als es jedoch darum ging, ein Patent zur Absicherung dieser neuen chemischen Struktur anzumelden, erwähnte Insilico die KI mit keinem Wort. Stattdessen nennt das Patent fünf Menschen als „Erfinder" — darunter Firmenchef Alex Zhavoronkov, der das 2014 an der Johns Hopkins University gegründete und seit 2019 in Hongkong ansässige Unternehmen leitet.
Nur ein Mensch darf im Patent stehen
Diese Lücke zwischen Presseerklärung und Patentschrift ist kein Zufall, sondern Konsequenz des US-Patentrechts. Ein Erfinder ist laut Gesetz (35 U.S.C. § 100(f)) ein „individual" — ein Individuum. Ein Berufungsgericht in Washington entschied im August 2022 im Fall Thaler v. Vidal, dass dieser Begriff seiner gewöhnlichen Bedeutung nach einen Menschen meint. Geklagt hatte der Patentanwalt Ryan Abbott stellvertretend für Stephen Thaler, der seine KI namens DABUS als Erfinderin eines Lebensmittelbehälters mit einer für besseren Wärmetransport und Stapelbarkeit optimierten geometrischen Oberfläche eintragen lassen wollte, weil kein Mensch an dessen Entwurf beteiligt gewesen sei. Das Gericht erklärte solche „metaphysischen Fragen" für nebensächlich: Maschinen seien keine Menschen, also könnten sie keine Erfinder sein. Fall geschlossen — mit Folgen weit über Lebensmittelbehälter hinaus, denn dieselbe Regel gilt für jedes von einer KI vorgeschlagene Molekül.
„Es braucht einen menschlichen Erfinder, sonst gibt es keine Erfindung und kein Patent", sagt Sarah Korman, Patentanwältin und heute Chief Business & Legal Officer bei Isomorphic Labs, dem auf KI-Wirkstoffe spezialisierten Alphabet-Ableger. Zugleich räumt selbst das US-Patentamt (USPTO) ein, dass ein KI-System „wie andere Werkzeuge auch Handlungen ausführen kann, die — von einem Menschen ausgeführt — als Erfindertätigkeit gelten würden". Entscheidend ist damit nicht mehr, ob eine KI erfunden hat, sondern ob ein Mensch genug substanziellen Beitrag zur „Konzeption" der Erfindung geleistet hat, um nach den sogenannten Pannu-Kriterien als Miterfinder zu gelten.
Kurswechsel in Washington
Wie unsicher dieser Maßstab ist, zeigt der Kurs der Behörde selbst. Unter der Biden-Regierung veröffentlichte das USPTO im Februar 2024 eine eigene Leitlinie („Inventorship Guidance for AI-Assisted Inventions"), die Unternehmen helfen sollte zu bestimmen, wann ein Mensch tatsächlich als Miterfinder einer KI-gestützten Entdeckung gilt. Nach dem Regierungswechsel unter Trump hat die Behörde diesen Kurs revidiert: KI gilt inzwischen offiziell nur noch als Werkzeug wie ein Taschenrechner — eine gesonderte Erwähnung im Patentantrag ist nicht mehr nötig. Zwischen der ausführlichen Leitlinie von 2024 und der heutigen „Taschenrechner"-Haltung liegt somit eine erhebliche Verschiebung, die Unternehmen ohne verlässlichen Kompass zurücklässt: Anwälte raten trotz der lockereren offiziellen Linie weiterhin zur strengeren, dokumentierten Praxis — denn Patentanwalt Abbott warnt, dass sich ein erteiltes Patent später anfechten lässt, sobald sich nachweisen lässt, dass die falschen Erfinder eingetragen wurden.
- Kuratierung der Trainingsdaten: welche biologischen Datensätze ausgewählt, normalisiert und ausgeschlossen wurden
- Design der Belohnungsfunktion: welche Gewichtung Bindungsaffinität, synthetische Zugänglichkeit oder Toxizitätsrisiken erhielten
- Auswahl des Kandidaten: warum ein Molekül aus der von der KI erzeugten Rangliste ausgewählt wurde
- Experimentelle Validierung: welche Syntheserouten und Tierversuche Menschen anschließend festgelegt haben
Menschliche Chemiker müssen die Wirkstoffe nach wie vor synthetisieren, Varianten herstellen und an Tieren testen. Das ist die Person, die im Patent genannt wird. Und selbst wenn man diesen Prozess komplett roboterisieren würde, samt aller Experimente — jemand müsste immer noch den Knopf drücken und das Budget freigeben.
Was für Investitionen und für Europa auf dem Spiel steht
Die Einsätze reichen über einzelne Patentstreitigkeiten hinaus. Ein Wirkstoffpatent trägt über die gesamte Vermarktungsdauer eines Medikaments oft 60 bis 80 Prozent seines Nettobarwerts — wird die Erfinderschaft erfolgreich angefochten, steht damit der wirtschaftliche Kern der Investition infrage. Sollte die US-Politik KI-generierte Ergebnisse dauerhaft von einem verlässlichen Patentschutz ausschließen, warnt Abbott, könnte das Investitionen in die KI-Wirkstoffforschung insgesamt bremsen — ähnlich wie das US-Urheberrechtsamt bereits Bildern und Texten, die vollständig von KI erzeugt wurden, den Urheberrechtsschutz verweigert, was unter anderem die Motion Picture Association of America alarmiert. Hinzu kommt, dass auch das Europäische Patentamt sowie das britische, chinesische und japanische Patentamt ausschließlich menschliche Erfinder anerkennen — die Standards unterscheiden sich jedoch im Detail, sodass eine einzige internationale PCT-Anmeldung diese Widersprüche zwischen den Rechtsräumen nicht auflöst.
Für deutsche und europäische Pharma- und Biotech-Unternehmen, die selbst zunehmend generative KI in der Wirkstoffforschung einsetzen, bedeutet das: Wer international durchsetzbare Patente will, kommt an einer lückenlosen Dokumentation jedes menschlichen Entscheidungsschritts — von der Datenauswahl bis zum Laborversuch — nicht mehr vorbei, unabhängig davon, wie lax die US-Behörde diese Pflicht gerade auslegt. Das Europäische Patentamt verlangt ebenso wie das USPTO einen menschlichen Erfinder, sodass sich die gleiche Beweislast auch bei einer Anmeldung aus München, Berlin oder Basel stellt. Investoren, die eine KI-native Biotech-Firma finanzieren, werden diese Dokumentation künftig ebenso genau prüfen wie die klinischen Daten — denn ein nachträglich für ungültig erklärtes Patent entwertet den größten Teil des Unternehmenswerts.
Quellen
- KI erfindet neues Medikament gegen Lungenfibrose: Warum das heftig am US-Patentrecht rütteltt3n · 27. August 2026
- When AI designs a drug, who gets the credit?MIT Technology Review · 21. August 2026
- First AI-designed drug, Rentosertib, officially named by USANDrug Target Review · 14. März 2025


