Französische Abgeordnete fordern Vorabgenehmigung und bis zu 7 % des weltweiten Umsatzes als Strafen für generische KI
Siebenzig Abgeordnete der französischen Nationalversammlung haben den Gesetzentwurf 3149 eingereicht, der eine vorherige Genehmigung für kommerzielle generische KI‑Modelle fordert und Bußgelder von bis zu sieben Prozent des globalen Umsatzes vorsieht.

Am 15. September 2026 stellten René Pilato und 69 weitere Abgeordnete der Fraktion La France insoumise (LFI) den Gesetzentwurf 3149 im französischen Parlament vor. Der Entwurf sieht ein Vorabgenehmigungsverfahren für kommerzielle generische Künstliche‑Intelligenz‑Modelle sowie für Hochrisiko‑KI‑Systeme vor, die bereits im Anhang III des EU‑KI‑Gesetzes gelistet sind.
Der Vorschlag ist ausdrücklich ein Oppositionsvorhaben und wurde noch nicht zu Recht. Am 25. September 2026 befand er sich lediglich im Wirtschaftsausschuss der Versammlung, sodass der Text weiterhin debattiert und geändert werden kann, bevor ein Abstimmungsbeschluss möglich ist.
Wesentliche Merkmale des Gesetzentwurfs
Wird der Gesetzentwurf angenommen, wird eine 18‑köpfige Nationale KI‑Behörde (ANIA) eingerichtet, die das neue Regime verwaltet. ANIA erhält die Befugnis, Genehmigungen für KI‑Systeme zu erteilen, zu suspendieren oder zu widerrufen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Das Gesetz definiert eine „wesentliche Änderung“ als jede Veränderung, die den Konformitätsstatus oder das Risikoprofil eines Systems maßgeblich beeinflusst. Eine solche Änderung würde eine neue Genehmigungsanfrage auslösen, sodass die Behörde jede signifikante Aktualisierung prüft, bevor das Modell weiterhin kommerziell betrieben werden darf.
Das Durchsetzungskonzept der Behörde umfasst Anordnungen zur Wiederherstellung der Konformität, die Möglichkeit, Tagesstrafen von bis zu 100 000 € zu verhängen, sowie die Befugnis, den Betrieb eines Systems zu suspendieren oder die Genehmigung vollständig zu entziehen.
Finanzielle Strafen und Meldepflichten
Verwaltungsstrafen nach dem Gesetzentwurf können bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens erreichen, wodurch die Strafe mit den härtesten Sanktionen im digitalen Regelwerk der EU vergleichbar ist. Die Berechnung der Strafe erfolgt auf Basis des Geschäftsjahres, in dem der Verstoß festgestellt wird.
Zusätzlich zu Geldstrafen verlangt der Entwurf eine rasche Meldung von Vorfällen: Jeder schwerwiegende KI‑bezogene Vorfall muss innerhalb von 48 Stunden an ANIA gemeldet werden. Handelt es sich um personenbezogene Daten, muss die verantwortliche Partei diese innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Meldung löschen.
Menschliche Aufsicht und Personalentscheidungen
Der Gesetzentwurf untersagt ausdrücklich, dass Personalentscheidungen mit rechtlichen oder erheblichen Auswirkungen ausschließlich auf Basis einer KI‑Ausgabe getroffen werden. Solche Entscheidungen müssen von einer dokumentierten menschlichen Prüfung begleitet werden, sodass eine qualifizierte Person die Empfehlung der KI bestätigt, bevor sie Einfluss auf Einstellung, Beförderung oder Kündigung nimmt.
- Vorabgenehmigung für kommerzielle generische KI‑Modelle erforderlich
- Genehmigungs-Erneuerung bei jeder wesentlichen Konformitäts‑ oder Risikoveränderung
- Einrichtung einer 18‑köpfigen Nationalen KI‑Behörde (ANIA)
- Tagesstrafen bis zu 100 000 € und Bußgelder bis zu 7 % des globalen Umsatzes
- Meldepflicht für Vorfälle innerhalb von 48 Stunden und Datenlöschung innerhalb von sieben Tagen
Ein ungeklärter Punkt des Vorschlags ist die mögliche Überschneidung mit der ausschließlichen Aufsicht der Europäischen Kommission über Verpflichtungen für generische Modelle gemäß dem EU‑KI‑Gesetz. Der französische Entwurf erklärt nicht, wie die nationale Vorabgenehmigung mit dem EU‑weiten Rahmen koexistieren soll, was Fragen zu möglichen Rechtskonflikten aufwirft.
Für deutschsprachige Unternehmen, die KI‑Dienste in Frankreich anbieten, signalisiert der Entwurf eine mögliche Verschärfung der nationalen Aufsicht. Unternehmen müssten sich auf einen zweistufigen Compliance‑Prozess einstellen: zunächst die Konformität auf EU‑Ebene nach dem KI‑Gesetz sicherstellen und anschließend eine separate französische Vorabgenehmigung für jedes generische Modell oder Hochrisiko‑System einholen. Die finanzielle Belastung könnte erheblich sein, da die Strafen an den weltweiten Umsatz gekoppelt sind. Darüber hinaus würde die Vorgabe einer dokumentierten menschlichen Prüfung bei KI‑gestützten Personalentscheidungen Änderungen in den HR‑Arbeitsabläufen und internen Prüfverfahren erfordern. Obwohl der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, fordert er multinationale Unternehmen auf, die französischen regulatorischen Erwartungen bereits jetzt in ihre übergreifenden Compliance‑Strategien zu integrieren.
Ausblick und politische Reaktionen
Die Debatte um den Gesetzentwurf hat bereits zu einer gespaltenen Haltung innerhalb der französischen Politik geführt: Während die linke Fraktion LFI das Vorhaben als notwendige Schutzmaßnahme gegen unkontrollierte KI‑Entwicklungen darstellt, warnen konservative Stimmen vor einer Wettbewerbsbenachteiligung französischer Unternehmen im internationalen Kontext. Gleichzeitig beobachten europäische Institutionen das französische Projekt aufmerksam, um mögliche Auswirkungen auf die Harmonisierung des EU‑KI‑Regelwerks zu prüfen.
Quellen
- Proposition de loi n° 3149 : 70 députés LFI veulent une autorisation préalable des modèles d'IA et des amendes à 7 %ActuIA · 25. September 2026
- Proposition de loi sur l’IA : vers des systèmes éthiques et sécurisésPookie Tech · 25. September 2026



