Diese Übersetzung dient ausschließlich zur Information. Rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung dieses Dokuments.
Rechtliche Hinweise
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2026 · Version 3.0
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die „CGV“) regeln unter Ausschluss jedes anderen Dokuments die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft MARA LABS, einer vereinfachten Aktiengesellschaft (SASU) mit einem Gesellschaftskapital von 100 €, mit Sitz in 41 rue Jacquemars Giélée, 59800 Lille (Frankreich), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Lille Métropole unter der Nummer 104 321 104 (nachfolgend „MARA LABS“ oder der „Herausgeber“), und jedem Unternehmer, der ein Abonnement für die Software nullbot abschließt (nachfolgend der „Kunde“).
Die Software nullbot (nachfolgend der „Dienst“) ist eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), die ausschließlich für Berufstätige bestimmt ist und es dem Kunden ermöglicht, Komponenten künstlicher Intelligenz (nachfolgend die „Agenten“) zu konfigurieren und zu orchestrieren, die im Namen des Kunden Inhalte erzeugen und reale Handlungen ausführen können. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Dienst ein Werkzeug ist, das seiner eigenen Kontrolle und Verantwortung untersteht, und keinen Beratungs-, Sachverständigen- oder Entscheidungsdienstleister darstellt, der das menschliche Urteilsvermögen ersetzt.
Die vorliegenden CGV sind Teil eines kohärenten vertraglichen Gesamtwerks und müssen zusammen mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen, der Datenschutzrichtlinie, der Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und dem Impressum gelesen werden. Mit dem Abschluss eines Abonnements erklärt der Kunde, den vollständigen Inhalt dieser Dokumente zur Kenntnis genommen und sie vorbehaltlos akzeptiert zu haben.
Verteilung der Verantwortlichkeiten — nicht vertragliche Zusammenfassung. Dieser Kasten fasst zu Informationszwecken die allgemeine Systematik des Vertrags zusammen; im Falle von Abweichungen hat der Wortlaut der Artikel Vorrang.
- MARA LABS stellt den Dienst im vorliegenden Zustand („wie besehen“) im Rahmen einer Mittelverpflichtung bereit, ohne die Richtigkeit, Relevanz oder Rechtmäßigkeit der von den Agenten erzeugten Ausgaben zu garantieren.
- Der Kunde konfiguriert die Agenten, stellt die Kundeninhalte bereit, überwacht und validiert die Ausgaben vor jeder Aktion und bleibt allein verantwortlich für die von den Agenten ausgeführten Aktionen sowie deren Folgen gegenüber Dritten.
- Im Hinblick auf die RGPD ist der Kunde Verantwortlicher, und MARA LABS handelt als Auftragsverarbeiter gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz handelt der Kunde als „Betreiber“ und trägt die Verantwortung für die Konformität seiner Anwendungsfälle.
- Die Haftung von MARA LABS ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlten Beträge begrenzt und schließt indirekte Schäden aus, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
1. Gegenstand und Anwendungsbereich
Gegenstand. Die vorliegenden CGV regeln die Bedingungen, unter denen MARA LABS den Dienst zugunsten des Kunden vermarktet und bereitstellt, sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen des Abschlusses, der Durchführung und der Beendigung des Abonnements. Sie bilden die Grundlage der Geschäftsverhandlung im Sinne von Artikel L. 441-1 des Code de commerce.
Gewerblicher Charakter. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Fachleute, die für die Zwecke ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln. Der Kunde erklärt, das Abonnement ausschließlich in dieser Eigenschaft abzuschließen. Der Dienst ist weder für eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des Code de la consommation konzipiert noch wird er in diesem Sinne angeboten oder dafür angepasst.
Annahme. Der Abschluss eines Abonnements bewirkt die vollständige, uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden CGV durch den Kunden. Der Kunde bestätigt, vor Vertragsabschluss über alle erforderlichen Informationen verfügt zu haben, um sich von der Eignung des Dienstes für seine Bedürfnisse zu überzeugen, und die Möglichkeit gehabt zu haben, sich von einem Berater seiner Wahl beraten zu lassen.
Vorrang. Die vorliegenden CGV haben Vorrang vor jedem widersprechenden Dokument des Kunden, insbesondere vor dessen etwaigen allgemeinen Einkaufsbedingungen, unabhängig von den darin enthaltenen Bestimmungen. Keine besondere Bedingung kann, außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MARA LABS, Vorrang vor den vorliegenden CGV haben.
Anwendungsbereich. Die vorliegenden CGV gelten für sämtliche von MARA LABS im Rahmen des Service erbrachten Leistungen, einschließlich neuer Funktionen, Zusatzmodule und verbundener Dienstleistungen, sofern in einer Bestellung oder besonderen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Begriffsbestimmungen
In den vorliegenden CGV haben die nachstehenden Begriffe, ob im Singular oder im Plural großgeschrieben, die folgende Bedeutung:
- „Abonnement“: das Recht auf Zugang zum Service für einen bestimmten Zeitraum und Umfang, entsprechend dem Tarif, der Anzahl der Nutzer und den Optionen, die der Kunde gebucht hat.
- „Agent“: eine vom Kunden konfigurierte Softwarekomponente, die Aufgaben mithilfe von Modellen der künstlichen Intelligenz ausführt und dabei Ausgaben erzeugen sowie Aktionen durchführen kann.
- „Anomalie“: jede reproduzierbare Fehlfunktion des Dienstes, die ihn nicht mit seiner Dokumentation übereinstimmen lässt, mit Ausnahme von Verhaltensweisen, die der probabilistischen Natur der KI-Modelle inhärent sind.
- „Kunde“: der gewerbliche Abonnent, Partei dieser AGB.
- „Konto“: der gesicherte persönliche Bereich, der es dem Kunden und seinen Nutzern ermöglicht, auf den Dienst zuzugreifen.
- „Kundeninhalt“: sämtliche Daten, Dokumente, Kennungen, Anweisungen, Prompts, Einstellungen und Konfigurationen, die vom Kunden oder seinen Nutzern im Dienst bereitgestellt, importiert oder eingegeben werden.
- „Vertrag“: die vertragliche Gesamtheit, die sich aus den vorliegenden CGV, der Bestellung oder der Abonnementbestätigung, etwaigen besonderen Bedingungen sowie den darin in Bezug genommenen Dokumenten zusammensetzt.
- „Dokumentation“: sämtliche Handbücher, Leitfäden, Beschreibungen und technischen Anleitungen zum Dienst, die MARA LABS dem Kunden zur Verfügung stellt.
- „Personenbezogene Daten“: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 („RGPD“).
- „Modellanbieter“: jeder Dritte, der ein vom Dienst genutztes Modell der künstlichen Intelligenz bereitstellt, insbesondere Anthropic, PBC oder Google.
- „Höhere Gewalt“: jedes Ereignis, das die Kriterien von Artikel 1218 des Code civil erfüllt, wie sie im entsprechenden Artikel der vorliegenden Bedingungen näher festgelegt sind.
- „Drittintegration“: jeder Dienst, jede Programmierschnittstelle, jeder Konnektor oder jedes Tool eines Dritten, den bzw. das der Kunde mit dem Dienst verbindet.
- „Wartung“: die Gesamtheit der von MARA LABS am Dienst durchgeführten korrigierenden und weiterentwickelnden Maßnahmen.
- „KI-Modell“: jedes maschinelle Lernmodell, insbesondere Sprachmodell, das von einem Agenten zur Erzeugung von Ausgaben eingesetzt wird.
- „Partei“ / „Parteien“: einzeln MARA LABS oder der Kunde, und gemeinsam beide.
- „Dienst“: die Software nullbot in sämtlichen Bestandteilen, Funktionen, Schnittstellen und zugehörigen Diensten.
- „Ausgabe“: jeder von einem Agenten generierte Inhalt, jede Empfehlung, Nachricht oder Aktion, unabhängig von Medium oder Bestimmungsort.
- „Menschliche Aufsicht“: die von einer vom Kunden befugten natürlichen Person ausgeübte Kontrolle über die Ausgaben und Handlungen der Agenten vor deren tatsächlicher Ausführung.
- „Dritte“: jede natürliche oder juristische Person außer den Parteien, insbesondere die Empfänger der Handlungen der Agenten.
- „Nutzer“: jede natürliche Person, die vom Kunden autorisiert ist, mittels der dem Kundenkonto zugeordneten Zugangsdaten auf den Dienst zuzugreifen.
- „Nutzungsdaten“: die technischen Daten, die durch die Nutzung des Dienstes erzeugt werden, insbesondere Protokolle, Metriken und Ausführungsprotokolle (Traces).
Die vorstehend genannten Begriffsbestimmungen gelten für den gesamten Vertrag. Nicht definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen das anwendbare französische Recht verleiht.
3. Vertragsdokumente und Rangfolge
Vertragsbestandteile. Der Vertrag setzt sich in absteigender Rangfolge aus folgenden Dokumenten zusammen: (a) etwaige von den Parteien unterzeichnete besondere Bedingungen und Bestellscheine; (b) die vorliegenden CGV; (c) die Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten; (d) die CGU; (e) die Datenschutzrichtlinie und die Cookie-Richtlinie; (f) die geltende Dokumentation.
Widerspruchsauflösung. Im Falle eines Widerspruchs oder einer abweichenden Auslegung zwischen den Vertragsdokumenten hat das ranghöhere Dokument, ausschließlich hinsichtlich der strittigen Bestimmung, Vorrang vor dem rangniedrigeren Dokument. Abweichend davon hat jedoch die Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang vor jedem anderen Dokument, ausschließlich in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten.
Vollständigkeit. Der Vertrag gibt die Gesamtheit der Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand wieder. Er hebt jede frühere Vereinbarung, jeden Austausch, jeden Vorschlag oder jede Mitteilung, schriftlich oder mündlich, zum selben Gegenstand auf und ersetzt diese.
Änderung der Dokumente. Die online zugänglichen Dokumente (CGV, Allgemeine Nutzungsbedingungen, Richtlinien) können unter den in diesem Dokument vorgesehenen Bedingungen aktualisiert werden; maßgeblich ist, sofern nicht anders angegeben, die zum Zeitpunkt des jeweiligen auslösenden Ereignisses geltende Fassung.
4. Abonnement, Bestellung und Vertragsabschluss
Abonnementverfahren. Das Abonnement erfolgt online, durch Unterzeichnung einer Bestellung oder über jedes andere von MARA LABS angebotene Verfahren. Der Kunde gibt die erforderlichen Informationen an (Firmenname, Identifikationsnummer, Rechnungsdaten, gewählter Tarif und Optionen) und bestätigt seine Bestellung. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen.
Vertretungsmacht und Geschäftsfähigkeit. Die natürliche Person, die das Abonnement abschließt, erklärt und garantiert, über die Vertretungsmacht und Geschäftsfähigkeit zu verfügen, den Kunden zu verpflichten. Andernfalls verpflichtet sie sich persönlich zur Erfüllung des Vertrags und stellt MARA LABS von allen Folgen eines Vertretungsmachtmangels frei.
Vertragsschluss. Der Vertrag gilt als geschlossen und das Abonnement als abgeschlossen zum frühesten der folgenden Zeitpunkte: (a) Bestätigung der Bestellung durch MARA LABS; (b) tatsächliche Bereitstellung des Dienstes zugunsten des Kunden; oder (c) erster Zugriff des Kunden auf den Dienst mittels seiner Zugangsdaten. MARA LABS behält sich das Recht vor, eine Bestellung aus berechtigtem Grund abzulehnen, insbesondere im Falle eines vorangegangenen Zahlungsvorfalls, eines Betrugsverdachts, einer vertragswidrigen Nutzung oder der Unmöglichkeit, die Identität des Kunden zu überprüfen.
Überprüfungen. MARA LABS kann die Bestätigung der Bestellung von der Überprüfung der vom Kunden übermittelten Angaben abhängig machen, ohne dass sich dieser darauf berufen kann, um eine Entschädigung zu verlangen.
5. Beschreibung des Dienstes und probabilistische Natur der KI
Art des Dienstes. Der Dienst ermöglicht es dem Kunden, Agenten zu konfigurieren, die KI-Modelle einsetzen, um Ausgaben zu erzeugen und, sofern vom Kunden entsprechend konfiguriert, Aktionen auszuführen. Der Dienst ist ein Hilfs- und Automatisierungswerkzeug, das der Kontrolle des Kunden unterliegt; er stellt in keinem Fall eine professionelle, rechtliche, buchhalterische, finanzielle, medizinische oder sonstige Beratungsleistung dar.
Bemühenspflicht. MARA LABS ist im Rahmen des Dienstes zu einer Bemühenspflicht (Mittelschuld) und nicht zu einer Erfolgspflicht (Erfolgsschuld) verpflichtet. MARA LABS wendet die angemessene Sorgfalt eines professionellen Herausgebers an, um einen mit seiner Dokumentation übereinstimmenden Dienst bereitzustellen, ohne das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses, die Richtigkeit, Vollständigkeit, Relevanz, Aktualität oder Eignung der Ausgaben für einen bestimmten Zweck zu garantieren.
Probabilistischer Charakter. Der Kunde erkennt an und akzeptiert ausdrücklich, dass die KI-Modelle nach probabilistischen und statistischen Mechanismen funktionieren. In diesem Zusammenhang:
- (a) derselbe Prompt kann bei verschiedenen Ausführungen unterschiedliche Ausgaben erzeugen;
- (b) die Ausgaben können Ungenauigkeiten, Näherungen, falsche oder erfundene Informationen („Halluzinationen“), Verzerrungen oder unangemessene Inhalte enthalten;
- (c) die Ausgaben können nicht allein aufgrund ihrer Erzeugung durch den Dienst als wahr, zuverlässig oder rechtskonform angesehen werden;
- (d) Das Verhalten der Agenten hängt teilweise von Faktoren ab, die sich der Kontrolle von MARA LABS entziehen, insbesondere von den Kundeninhalten und dem Verhalten der Modellanbieter.
Folge. Aufgrund dieser probabilistischen Natur verpflichtet sich der Kunde, eine angemessene menschliche Aufsicht einzurichten und niemals eine wesentliche Entscheidung oder Handlung gegenüber einem Dritten allein auf eine Ausgabe eines Agenten zu stützen, ohne vorherige Kontrolle, unter den in diesem Dokument näher bestimmten Bedingungen.
6. Zugangsbedingungen und Nutzungslizenz
Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge und der Einhaltung des Vertrags räumt MARA LABS dem Kunden für die Dauer des Abonnements ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Service ein, ausschließlich für den internen Bedarf seiner beruflichen Tätigkeit und im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs.
Umfang. Die Lizenz beschränkt sich auf die Nutzung der online bereitgestellten Funktionen des Dienstes. Sie beinhaltet keinerlei Übertragung geistigen Eigentums am Dienst, seinem Code, seiner Architektur, seinen Schnittstellen, seiner Dokumentation oder anderen ihn bildenden Elementen.
Einschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich, und verpflichtet seine Nutzer, Folgendes zu unterlassen:
- (a) den Dienst zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu verändern, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, außer in den zwingenden Grenzen von Artikel L. 122-6-1 des Code de la propriété intellectuelle;
- (b) auf den Dienst zuzugreifen, um ein Konkurrenzprodukt oder eine Konkurrenzdienstleistung zu entwickeln oder um dessen Know-how zu extrahieren;
- (c) den Dienst oder Teile davon an Dritte abzutreten, zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder zur Verfügung zu stellen;
- (d) technische Schutzmaßnahmen, Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder zu versuchen, sie zu umgehen;
- (e) den Dienst über den abonnierten Umfang hinaus zu nutzen, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Nutzer, des Volumens oder der Optionen.
Rechtsvorbehalt. Jedes Recht, das dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wird, bleibt ausschließliches Eigentum von MARA LABS oder seiner Lizenzgeber.
7. Konten, Zugangsdaten, Berechtigungen und Sicherheit
Erstellung und Verwaltung der Konten. Der Zugang zum Service erfolgt mittels individueller Zugangsdaten. Der Kunde ist verantwortlich für die Erstellung, Verwaltung und den Entzug der Zugänge seiner Nutzer sowie für die Festlegung ihrer Berechtigungen innerhalb des Service.
Vertraulichkeit der Zugangsdaten. Der Kunde und seine Nutzer verpflichten sich, ihre Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Jede Anmeldung mittels der Zugangsdaten des Kunden gilt als vom Kunden ausgehend, der hierfür die Verantwortung trägt. Der Kunde sorgt für die Aktivierung verstärkter Authentifizierungsmechanismen, sofern der Dienst diese anbietet.
Sicherheit auf Kundenseite. Der Kunde setzt die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen auf seinen eigenen Systemen, Arbeitsplätzen und Netzwerken um und sorgt für die Sicherheit der Drittintegrationen, die er mit dem Dienst verbindet. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Schutz der Geheimnisse und Zugangsdaten, die er den Agenten anvertraut.
Vorfallmeldung. Der Kunde verpflichtet sich, MARA LABS unverzüglich über jede unbefugte Nutzung seines Kontos oder jede ihm bekannt gewordene Sicherheitsverletzung zu informieren und nach Treu und Glauben bei der Behebung des Vorfalls mitzuwirken. MARA LABS setzt ihrerseits angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für den Dienst um, ohne absolute Sicherheit zu garantieren.
8. Konfiguration der Agenten und Drittanbieter-Integrationen
Verantwortung für die Konfiguration. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konfiguration der Agenten, einschließlich der Festlegung ihrer Anweisungen, Prompts, Regeln, Handlungsbefugnisse, Einsatzbereiche und Autonomiegrade. Der Kunde konfiguriert die Agenten in voller Kenntnis der probabilistischen Natur der KI und der mit der Ausführung automatisierter Aktionen verbundenen Risiken.
Wahl der Autonomiestufen. Sofern der Dienst es ermöglicht, einem Agenten die Fähigkeit zu verleihen, Aktionen ohne vorherige menschliche Freigabe auszuführen, aktiviert der Kunde eine solche Fähigkeit auf eigenes Risiko und übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Dem Kunden wird empfohlen, für jede sensible Aktion Betriebsmodi zu bevorzugen, die einer menschlichen Freigabe unterliegen.
Integrationen Dritter. Der Kunde kann Integrationen Dritter mit dem Dienst verbinden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl, Konfiguration, Rechtmäßigkeit und Sicherheit dieser Integrationen sowie für die Einhaltung der Bedingungen der betreffenden Dritten. MARA LABS übt keinerlei Kontrolle über Integrationen Dritter aus und übernimmt hierfür keine Gewähr; sie haftet nicht für deren Fehlfunktionen, Nichtverfügbarkeit oder Folgen.
Auswirkungen der Konfiguration. Der Kunde erkennt an, dass eine unzureichende Konfiguration der Agenten oder der Integrationen Dritter zu unerwünschten Ausgaben oder Handlungen führen kann, deren Folgen er allein trägt. Es obliegt ihm, seine Konfigurationen vor jedem operativen Einsatz in einer kontrollierten Umgebung zu testen.
9. Preise und Preisanpassung
Preis. Die für den Dienst geltenden Preise sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie auf dem Bestellschein oder auf der Preisseite des Dienstes angegeben. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto (HT).
Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer zum gesetzlich geltenden Satz, der zum Zeitpunkt der vorliegenden Bedingungen einem Regelsatz von 20 % entspricht. Jede Änderung des anwendbaren Satzes wird ab ihrem Inkrafttreten von Rechts wegen auf die in Rechnung gestellten Beträge umgelegt.
Hinweis zur Regelung der Franchise en base de TVA. Für den Fall, dass MARA LABS der in Artikel 293 B des Code général des impôts vorgesehenen Regelung der Franchise en base de TVA unterläge, würde auf den Rechnungen der Vermerk „TVA non applicable, article 293 B du CGI“ erscheinen, und es würde dann keine TVA in Rechnung gestellt. Der Übergang zur Regelbesteuerung hätte zur Folge, dass die TVA zum jeweils geltenden Satz auf die nachfolgenden Rechnungen angewendet würde.
Preisanpassung. MARA LABS behält sich das Recht vor, seine Preise anzupassen. Jede Anpassung, die ein laufendes Abonnement betrifft, wird dem Kunden mit einer angemessenen Frist mitgeteilt, die nicht weniger als dreißig (30) Tage vor Ablauf des laufenden Zeitraums betragen darf, und tritt mit der darauffolgenden Verlängerung in Kraft. Der Kunde, der die Anpassung nicht akzeptiert, kann das Abonnement gemäß den hierin vorgesehenen Bedingungen vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen. Die Fortsetzung der Nutzung des Dienstes über dieses Datum hinaus gilt als Annahme des neuen Preises.
Nicht enthaltene Kosten. Sofern nicht anders angegeben, umfassen die Preise nicht die Kosten für KI-Modelle Dritter, die Gebühren für Drittintegrationen oder etwaige Bankgebühren, die zulasten des Kunden verbleiben.
10. Kosten der KI-Modelle Dritter und „BYO key“
Modelle Dritter. Der Betrieb der Agenten beruht auf KI-Modellen, die von externen Modellanbietern bereitgestellt werden; deren Nutzung kann spezifische, verbrauchsabhängig abgerechnete Kosten verursachen. Diese Kosten sind je nach gebuchtem Tarif entweder im Abonnement im Rahmen eines Kontingents enthalten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt oder vom Kunden direkt beim Modellanbieter getragen.
Einbringung eigener Schlüssel („BYO key“). Sofern der Dienst dies zulässt, kann der Kunde seine eigenen Zugangsschlüssel zu den Modellanbietern verwenden (sogenannter Mechanismus „Bring Your Own Key“ bzw. „BYO key“). In diesem Fall:
- (a) der Kunde schließt den Vertrag direkt mit dem Modellanbieter, akzeptiert dessen Bedingungen und trägt allein die Kosten;
- (b) der Kunde bleibt für die Sicherheit, die Gültigkeit und die Erneuerung seiner Schlüssel verantwortlich;
- (c) MARA LABS ist nicht Partei der Beziehung zwischen dem Kunden und dem Modellanbieter und übernimmt keine Gewähr für dessen Verfügbarkeit, Leistung oder Preise.
Verbrauchskontrolle. Der Kunde ist allein für die Steuerung seines Verbrauchs an KI-Modellen verantwortlich, insbesondere durch die Konfiguration der Agenten und etwaiger Obergrenzen. MARA LABS haftet nicht für einen Mehrverbrauch, der sich aus der vom Kunden gewählten Konfiguration oder einer anormalen Nutzung ergibt.
Änderung der Bedingungen Dritter. Die Bedingungen, Preise und Verfügbarkeiten der Modellanbieter können sich unabhängig vom Willen von MARA LABS ändern. Solche Änderungen können die Funktionsweise oder die Kosten des Dienstes beeinträchtigen, ohne dass die Haftung von MARA LABS diesbezüglich begründet werden kann.
11. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Rechnungsstellung. Die Rechnungen werden entsprechend der Periodizität des Abonnements (monatlich, jährlich oder anders) ausgestellt und dem Kunden auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Der Kunde akzeptiert die elektronische Rechnungsstellung und verpflichtet sich, seine Rechnungsdaten aktuell zu halten.
Zahlungsdienstleister. Die Zahlungen werden vom Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe abgewickelt. Durch die Angabe eines Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde MARA LABS, über Stripe die im Rahmen des Abonnements geschuldeten Beträge zu den vereinbarten Fälligkeiten abzubuchen. Der Kunde gewährleistet, Inhaber des angegebenen Zahlungsmittels oder zu dessen Nutzung ordnungsgemäß befugt zu sein.
Fälligkeit. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Beträge im Voraus zu zahlen, bei Abschluss und dann bei jeder Verlängerung. Nach Verbrauch abgerechnete Beträge sind nachträglich fällig, bei Erhalt der entsprechenden Rechnung.
Keine Aufrechnung. Der Kunde darf, außer mit schriftlicher Zustimmung von MARA LABS, keine Aufrechnung, keinen Abzug und keine Einbehaltung auf die geschuldeten Beträge vornehmen. Jede Beanstandung einer Rechnung ist MARA LABS schriftlich und begründet innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach deren Erhalt mitzuteilen, ohne dass dies die Zahlungspflicht für die unbestrittenen Beträge aussetzt.
12. Zahlungsverzug, Vertragsstrafen und Aussetzung
Verzugsstrafen. Gemäß Artikel L. 441-10 des Code de commerce führt jeder Zahlungsverzug von Rechts wegen, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, zur Anwendung von Verzugsstrafen. Der Strafzinssatz entspricht dem von der Europäischen Zentralbank auf ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatz, zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten, wobei er nicht niedriger sein darf als das Dreifache (3) des gesetzlichen Zinssatzes.
Pauschale Entschädigung. Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro gemäß den Artikeln L. 441-10 und D. 441-5 des code de commerce. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten diesen Betrag, kann MARA LABS gegen Nachweis eine zusätzliche Entschädigung verlangen.
Sperrung. Bei Zahlungsverzug, der nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung behoben wird, kann MARA LABS von Rechts wegen und unbeschadet sonstiger Rechte den Zugang des Kunden zum Dienst ganz oder teilweise bis zur vollständigen Zahlung sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung und ist nicht einer Kündigung gleichzusetzen.
Folgen der Aussetzung. Während des Aussetzungszeitraums können die Agenten deaktiviert und laufende Aktionen unterbrochen werden. MARA LABS haftet nicht für die Folgen einer auf einen Zahlungsverzug des Kunden zurückzuführenden Aussetzung für den Kunden oder Dritte.
13. Laufzeit, stillschweigende Verlängerung und Kündigung
Laufzeit. Das Abonnement wird für die bei Vertragsabschluss angegebene Dauer abgeschlossen (der „Anfangszeitraum“). Fehlt eine solche Angabe, wird das Abonnement für die Dauer von einem (1) Monat abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung. Nach Ablauf des ursprünglichen Zeitraums verlängert sich das Abonnement stillschweigend um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Dauer, sofern nicht eine der Parteien unter den nachstehenden Bedingungen kündigt. Gemäß den geltenden Bestimmungen informiert MARA LABS den Kunden über die Modalitäten der Verlängerung und Kündigung.
Kündigung zum Vertragsende. Jede Partei kann das Abonnement zum Ende des laufenden Zeitraums beenden, durch eine an die andere Partei gerichtete Mitteilung, die mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf zu erfolgen hat, gemäß den in den vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Mitteilungsmodalitäten oder über die entsprechenden Funktionen des Dienstes, sofern vorhanden.
Kündigung wegen Pflichtverletzung. Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung ihrer Pflichten durch eine Partei, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer erfolglos gebliebenen schriftlichen Mahnung behoben wird, kann die andere Partei das Abonnement von Rechts wegen kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche. MARA LABS kann das Abonnement darüber hinaus fristlos kündigen, wenn der Dienst entgegen der Richtlinie für akzeptable Nutzung, dem Gesetz oder der öffentlichen Ordnung genutzt wird.
Auswirkungen der Kündigung. Die Kündigung führt zur Beendigung des Zugangsrechts zum Dienst und zur Deaktivierung der Agenten. Die für bereits erbrachte Leistungen geschuldeten Beträge verbleiben bei MARA LABS; im Voraus gezahlte Beträge für einen noch nicht begonnenen Zeitraum werden, vorbehaltlich anderslautender zwingender Bestimmungen, im Falle einer dem Kunden zuzurechnenden Kündigung nicht erstattet.
14. Widerrufsrecht
Grundsatz für Unternehmer. Da der Dienst ausschließlich für Unternehmer bestimmt ist und der Abschluss im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit des Kunden erfolgt, findet das im code de la consommation zugunsten von Verbrauchern vorgesehene Widerrufsrecht grundsätzlich keine Anwendung.
Fall des Kleinunternehmers. Ausnahmsweise können gemäß Artikel L. 221-3 des code de la consommation bestimmte Schutzrechte, darunter das Widerrufsrecht, auch Gewerbetreibenden zugutekommen, sofern kumulativ der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, der Vertragsgegenstand nicht zum Haupttätigkeitsbereich des Kunden gehört und die Anzahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer höchstens fünf (5) beträgt. In einem solchen Fall verfügt der Kunde, vorbehaltlich der Erfüllung dieser Voraussetzungen, über eine Frist von vierzehn (14) Tagen, um sein Widerrufsrecht auszuüben.
Ausnahme bei sofortiger Ausführung. Verlangt der berechtigte Kunde ausdrücklich die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und erkennt er an, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Dienstleistung vollständig ausgeführt ist, oder stimmt er dem sofortigen Zugang zu digitalen Inhalten zu, so kann das Widerrufsrecht nicht mehr unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen ausgeübt werden. Der Kunde bestätigt, über diese Folge informiert worden zu sein.
Modalitäten der Ausübung. Der berechtigte Kunde, der sein Widerrufsrecht ausüben möchte, richtet eine eindeutige diesbezügliche Erklärung postalisch an den Gesellschaftssitz von MARA LABS. Eine eigene Kontakt-E-Mail-Adresse wird eingerichtet, sobald die Domain freigeschaltet ist, und wird hier veröffentlicht.
15. Pflichten und Zusicherungen des Kunden
Rechtmäßigkeit der Tätigkeit. Der Kunde gewährleistet, dass seine Tätigkeit, seine Anwendungsfälle und seine Nutzung des Dienstes rechtmäßig sind und sämtlichen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich der für seine Branche geltenden. Der Kunde beurteilt allein, ob der Dienst seinen Bedürfnissen entspricht und ob die von ihm verfolgten Zwecke rechtmäßig sind.
Rechte am Kundeninhalt. Der Kunde garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Einwilligungen am Kundeninhalt zu verfügen, um diesen dem Dienst bereitzustellen und dessen Verarbeitung durch die Agenten und die Modellanbieter zu ermöglichen. Der Kunde garantiert, dass der Kundeninhalt keine Rechte Dritter sowie keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen verletzt.
Rechtmäßige Konfiguration. Der Kunde konfiguriert die Agenten auf rechtmäßige und vertragskonforme Weise. Es ist ihm untersagt, den Dienst im Hinblick auf verbotene, betrügerische, irreführende, unlautere Praktiken oder Praktiken, die die Rechte Dritter verletzen, zu konfigurieren oder zu nutzen.
Zusammenarbeit. Der Kunde arbeitet nach Treu und Glauben mit MARA LABS zusammen, übermittelt ihm die für die Vertragserfüllung zweckdienlichen Informationen und setzt die ihm mitgeteilten Sicherheits- und Nutzungsempfehlungen um. Der Kunde ist für die Schulung und Sensibilisierung seiner Nutzer verantwortlich.
Allgemeine Gewährleistung. Der Kunde stellt MARA LABS von allen Folgen einer Verletzung der in diesem Artikel genannten Pflichten und Gewährleistungen frei, gemäß den im Artikel über Rechtsmängelhaftung und Schadensersatz vorgesehenen Bedingungen.
16. Richtlinie zur zulässigen Nutzung und verbotene Nutzungen
Grundsatz. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst auf redliche, angemessene und seiner Zweckbestimmung entsprechende Weise zu nutzen, unter Beachtung der Gesetze, der Rechte Dritter und der öffentlichen Ordnung. Die vorliegende Richtlinie ergänzt die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Verbotene Nutzungen. Insbesondere untersagt, wobei diese Liste nicht abschließend ist, ist es, den Service oder einen Agenten zu konfigurieren oder zu nutzen, um:
- (a) rechtswidrige, verleumderische, beleidigende, hasserfüllte, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte unter Beteiligung von Minderjährigen zu erstellen oder zu verbreiten, oder Inhalte, die die Menschenwürde verletzen;
- (b) einen Betrug, eine Täuschung, einen Identitätsdiebstahl, Phishing oder ein sonstiges irreführendes Vorgehen gegenüber Dritten zu begehen oder zu erleichtern;
- (c) unaufgeforderte Massenkommunikation unter Verstoß gegen die auf die Kundenakquise anwendbaren Vorschriften zu versenden;
- (d) die Rechte am geistigen Eigentum, Geschäftsgeheimnisse oder die Privatsphäre Dritter zu verletzen;
- (e) personenbezogene Daten unter Verstoß gegen die RGPD oder ohne Rechtsgrundlage zu verarbeiten;
- (f) zu versuchen, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Service oder der Systeme Dritter zu beeinträchtigen;
- (g) Nutzungsbeschränkungen zu umgehen, unbefugte Zugriffe zu automatisieren oder den Dienst zu überlasten;
- (h) Praktiken umzusetzen, die durch die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz untersagt sind;
- (i) mittels eines Agenten und ohne angemessene menschliche Aufsicht Entscheidungen zu treffen, die erhebliche rechtliche Wirkungen gegenüber einer Person entfalten.
Kontrolle und Sanktion. MARA LABS kann bei einem erwiesenen oder begründet vermuteten Verstoß gegen die vorliegende Richtlinie den Zugang zum Dienst aussetzen oder kündigen, unbeschadet jedes anderen Rechtsbehelfs. MARA LABS ist nicht verpflichtet, die Nutzung durch den Kunden im Voraus zu überwachen, behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer Meldung oder eines offensichtlichen Verstoßes einzugreifen.
17. Menschliche Aufsicht und Validierung der Ausgaben vor einer Aktion
Aufsichtspflicht. Der Kunde verpflichtet sich, eine angemessene menschliche Aufsicht über die Ausgaben und die Handlungen der Agenten auszuüben. Diese Aufsicht ist verhältnismäßig zu den Risiken, der Sensibilität und den Folgen der betreffenden Handlungen. Der Kunde richtet innerhalb seiner Organisation die notwendigen Prozesse, Kontrollen und Freigabepunkte ein.
Vorherige Validierung. Der Kunde verpflichtet sich, jede Ausgabe, die geeignet ist, Wirkungen gegenüber einem Dritten zu entfalten oder eine wesentliche Entscheidung zu begründen, vor ihrer Ausführung durch eine hierzu befugte natürliche Person validieren zu lassen, insbesondere:
- (a) das Versenden von Nachrichten, Mitteilungen oder Verpflichtungserklärungen an Dritte;
- (b) jede Maßnahme mit finanziellen, vertraglichen oder rechtlichen Auswirkungen;
- (c) jede Entscheidung, die die Rechte oder die Situation einer Person betrifft.
Autonomiestufen. Entscheidet sich der Kunde dafür, einem Agenten einen autonomen Ausführungsmodus ohne systematische menschliche Freigabe zu übertragen, so tut er dies in voller Kenntnis der Sachlage, hat die damit verbundenen Risiken bewertet und trägt allein deren Folgen. MARA LABS empfiehlt, solche Modi auf Handlungen mit geringem Risiko zu beschränken und Kontroll-, Protokollierungs- und Reversibilitätsmechanismen aufrechtzuerhalten.
Verantwortung. Das Fehlen menschlicher Aufsicht, das Fehlen einer vorherigen Validierung oder die Nutzung eines ungeeigneten autonomen Modus stellen Pflichtverletzungen des Kunden dar, deren Folgen er allein trägt. Die Haftung von MARA LABS kann nicht aufgrund einer Handlung begründet werden, die ein Agent gemäß der Konfiguration und den Entscheidungen des Kunden ausgeführt hat.
18. Kein Gewährleistungsanspruch für KI-Ausgaben
Bereitstellung „wie besehen“. Die Ausgaben werden „wie besehen“ und „je nach Verfügbarkeit“ bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität, Originalität, Nichtverletzung von Rechten Dritter oder Eignung für einen bestimmten Zweck, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Kein fachlicher Rat. Die Ausgaben stellen weder eine Beratung noch eine Konsultation oder Empfehlung fachlicher, rechtlicher, steuerlicher, buchhalterischer, finanzieller, medizinischer, regulatorischer oder sonstiger Art dar. Der Kunde darf eine Ausgabe nicht anstelle der Hinzuziehung eines qualifizierten Fachmanns nutzen, wenn die Situation dies erfordert.
Prüfung durch den Kunden. Es obliegt dem Kunden, jede Ausgabe vor ihrer Verwendung oder Ausführung zu prüfen, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Kunde erkennt an, dass die Zuverlässigkeit einer Ausgabe insbesondere von der Qualität der Kundeninhalte, der Konfiguration des Agenten und den inhärenten Grenzen der KI-Modelle abhängt.
Keine Haftung von MARA LABS. MARA LABS übt keine redaktionelle Kontrolle über die Ausgaben aus und haftet nicht für deren Inhalt, deren Nutzung oder für Entscheidungen oder Handlungen, die der Kunde darauf stützt. Jede Nutzung der Ausgaben erfolgt ausschließlich nach Ermessen und in der Verantwortung des Kunden.
19. Handlungen der Agenten und Beziehungen zu Dritten
Der Kunde als Auftraggeber. Die von den Agenten ausgeführten Handlungen erfolgen im Namen und unter der Kontrolle des Kunden, in Ausführung der von ihm festgelegten Konfiguration und Anweisungen. Gegenüber Dritten gilt der Kunde als Urheber der Handlungen seiner Agenten und haftet dafür, als hätte er sie selbst vorgenommen.
MARA LABS, nicht Vertragspartei. MARA LABS ist nicht Partei der Beziehungen, Kommunikationen, Transaktionen oder Verträge, die der Kunde über die Agenten mit Dritten eingeht. MARA LABS tritt in diesen Beziehungen weder als Bevollmächtigter noch als Vertreter noch als Mitvertragspartei auf und übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung gegenüber Dritten.
Verantwortung des Kunden gegenüber Dritten. Der Kunde ist gegenüber Dritten allein verantwortlich für die von seinen Agenten ausgeführten Aktionen und deren Folgen, unabhängig davon, ob diese auf einer zutreffenden oder fehlerhaften Ausgabe oder einer erwarteten oder unerwarteten Aktion beruhen. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für jede Reklamation, Anfechtung oder Streitigkeit eines Dritten aufgrund der Aktion eines Agenten.
Information Dritter. Der Kunde setzt, sofern erforderlich, die Information Dritter über den Einsatz eines Systems künstlicher Intelligenz um, gemäß den ihm obliegenden Transparenzpflichten, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1689.
20. Gewährleistung gegen Rechtsmängel und Freistellung durch den Kunden
Garantieverpflichtung. Der Kunde stellt MARA LABS, seine Leitungsorgane, Angestellten, Auftragsverarbeiter und Rechtsnachfolger (die „garantierten Personen“) von jeglichem Anspruch, jeglicher Klage, Beschwerde, Inanspruchnahme, Forderung oder jeglichem Verfahren eines Dritten oder einer Behörde frei, sowie von jeglicher daraus resultierenden Verurteilung, jeglichem Schaden, jeglicher Entschädigung, Geldbuße, jeglichen Kosten und Honoraren (einschließlich angemessener Anwaltskosten), sofern diese unmittelbar oder mittelbar ihren Ursprung haben in:
- (a) den Kundeninhalt oder die daran geknüpften Rechte;
- (b) die Konfiguration, die Nutzung oder den zweckwidrigen Einsatz des Dienstes oder der Agenten durch den Kunden oder seine Nutzer;
- (c) die Ausgaben und Handlungen der Agenten sowie deren Auswirkungen gegenüber Dritten;
- (d) jede Verletzung der Pflichten, Zusicherungen oder Erklärungen des Kunden im Rahmen des Vertrags;
- (e) jeder Verstoß des Kunden gegen das Gesetz, die Rechte Dritter, die RGPD oder die Verordnung (EU) 2024/1689.
Modalitäten. MARA LABS informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über jede Reklamation, die unter diese Garantie fallen könnte. Der Kunde übernimmt in Abstimmung mit MARA LABS die Verteidigung der geschützten Personen und schließt keinen Vergleich ohne Zustimmung von MARA LABS, wenn der Vergleich ein Anerkenntnis der Haftung oder eine Verpflichtung zu seinen Lasten mit sich bringt. MARA LABS kann nach eigenem Ermessen durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl an der Verteidigung teilnehmen.
Keine Begrenzung. Die vom Kunden gemäß diesem Artikel geschuldete Garantie und Entschädigung unterliegen nicht der zugunsten von MARA LABS vereinbarten Haftungsobergrenze und können in keinem Fall durch diese begrenzt werden.
21. Haftungsbeschränkung von MARA LABS
Art der Verpflichtung. MARA LABS unterliegt im Rahmen des Vertrags einer Bemühenspflicht. Ihre Haftung kann nur bei nachgewiesenem Verschulden und nur für unmittelbare, sichere und vorhersehbare Schäden begründet werden, die sich direkt aus einer Pflichtverletzung ergeben.
Ausschluss mittelbarer Schäden. MARA LABS haftet in keinem Fall für mittelbare oder immaterielle Schäden, insbesondere Betriebsausfälle, Umsatz-, Gewinn- oder Chancenverluste, Verlust von Kundschaft, Datenverlust, Image- oder Reputationsschäden, kommerzielle Nachteile sowie die Folgen der Handlungen der Agenten und der Nutzung der Ausgaben.
Haftungshöchstgrenze. In jedem Fall, und außer in Fällen, in denen eine solche Beschränkung gesetzlich untersagt ist, ist die gesamte und kumulierte Haftung von MARA LABS, gleich aus welchem Grund, im Rahmen des Vertrags auf den Gesamtbetrag ohne Steuern der vom Kunden tatsächlich an MARA LABS gezahlten Beträge in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis begrenzt.
Zwingende Vorbehalte. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MARA LABS, bei Personenschäden sowie in den übrigen Fällen, in denen eine solche Beschränkung gesetzlich untersagt ist. Gemäß der geltenden Rechtsprechung darf keine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung dazu führen, dass die wesentliche Pflicht von MARA LABS ihres Inhalts entleert oder jegliche Haftung von MARA LABS ausgeschlossen wird.
Vertragliche Verjährung. Jede Klage des Kunden gegen MARA LABS aus dem Vertrag muss, bei Verlust des Anspruchs, innerhalb einer Frist von zwölf (12) Monaten ab Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses erhoben werden, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
22. Höhere Gewalt
Definition. Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, verstanden gemäß Artikel 1218 des Code civil als ein Ereignis, das sich der Kontrolle der sich darauf berufenden Partei entzieht, das bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können.
Gleichgestellte Fälle. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, sofern sie die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen: Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, bewaffnete Konflikte, terroristische Handlungen, Aufstände, behördliche Entscheidungen, allgemeine Streiks sowie Ausfälle, Unterbrechungen oder Nichtverfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen, Hosting-Diensten oder Modellanbietern, sofern sie sich der angemessenen Kontrolle von MARA LABS entziehen.
Wirkungen. Die verhinderte Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich. Die betroffenen Verpflichtungen werden für die Dauer des Hindernisses ausgesetzt. Dauert das Hindernis länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei den Vertrag von Rechts wegen und ohne Entschädigung durch schriftliche Mitteilung kündigen, unbeschadet der für bereits erbrachte Leistungen geschuldeten Beträge.
23. Geistiges Eigentum
Eigentum am Dienst. Der Dienst sowie sämtliche seiner Bestandteile (Software, Codes, Datenbanken, Schnittstellen, Marken, Logos, Dokumentation, Know-how) sind und bleiben ausschließliches Eigentum von MARA LABS oder seiner Lizenzgeber. Der Vertrag verschafft dem Kunden lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der eingeräumten Lizenz, unter Ausschluss jeglicher Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums.
Kundeninhalte. Die Kundeninhalte bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt MARA LABS ausschließlich für die Dauer des Vertrags und ausschließlich für die Zwecke der Erbringung des Dienstes ein nicht ausschließliches Recht ein, die Kundeninhalte zu hosten, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und zu übermitteln, auch gegenüber den Modellanbietern, soweit dies für die Erfüllung des Vertrags zwingend erforderlich ist.
KI-generierte Ausgaben. Im Rahmen der MARA LABS zustehenden Rechte und vorbehaltlich vollständiger Zahlung werden die Rechte, die MARA LABS gegebenenfalls an den Ausgaben besitzt, dem Kunden für seine Zwecke eingeräumt oder übertragen, wobei daran erinnert wird, dass die Rechtslage bezüglich durch künstliche Intelligenz erzeugter Inhalte ungewiss ist und MARA LABS weder das Bestehen noch den Umfang noch die Inhaberschaft von Rechten des geistigen Eigentums an den Ausgaben noch deren Originalität oder Nichtverletzung von Rechten Dritter garantiert. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den rechtlichen Status der von ihm genutzten Ausgaben zu prüfen.
Rückmeldungen und Verbesserungen. Der Kunde gestattet MARA LABS, die von ihm übermittelten Rückmeldungen, Vorschläge und Verbesserungsvorschläge frei und ohne Gegenleistung zum Zweck der Verbesserung des Dienstes zu nutzen, ohne dass dem Kunden dadurch irgendein Recht am Dienst oder seiner Weiterentwicklung eingeräumt wird.
24. Reversibilität und Rückgabe der Daten bei Vertragsende
Grundsatz der Reversibilität. Bei Ablauf oder Kündigung des Vertrags kann der Kunde, sofern er dies unter den nachstehenden Bedingungen beantragt, die Rückgabe der von ihm bereitgestellten Kundeninhalte in einem strukturierten und gängigen Format erhalten, sofern der Dienst diese Funktion bietet.
Ausübungsfrist. Der Antrag auf Rückgabe ist innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab Beendigung des Vertrags zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann MARA LABS den Kundeninhalt löschen, vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Finanzielle Bedingungen. Die Rückgabe erfolgt unentgeltlich, sofern sie mithilfe der standardmäßigen Exportfunktionen des Dienstes durchgeführt werden kann. Jede über diese Funktionen hinausgehende Unterstützungsleistung im Zusammenhang mit der Reversibilität kann Gegenstand eines vorab zu erstellenden Kostenvoranschlags sein, vorbehaltlich der Begleichung noch ausstehender Beträge.
Löschung. Nach Abschluss der Reversibilitätsmaßnahmen und Ablauf der gesetzlichen Fristen nimmt MARA LABS die Löschung oder Anonymisierung der Kundeninhalte vor, unter den in der Datenschutzrichtlinie und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung festgelegten Bedingungen.
25. Personenbezogene Daten und Verweis auf die DPA
Rollen der Parteien. Im Rahmen der Nutzung des Dienstes handelt der Kunde als Verantwortlicher und MARA LABS als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der RGPD, ausschließlich für die im Namen des Kunden durchgeführten Verarbeitungsvorgänge.
Vertragliche Regelung. Die Bedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch MARA LABS im Auftrag des Kunden (Art und Zwecke der Verarbeitungen, Kategorien betroffener Daten und Personen, Speicherfristen, Sicherheitsmaßnahmen, Einsatz nachgeordneter Auftragsverarbeiter, Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union, Unterstützung und Meldungen) sind in der Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt, die integraler Bestandteil des Vertrags ist.
Pflichten des Kunden. Der Kunde garantiert, dass die von ihm über den Dienst durchgeführten Verarbeitungen auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruhen, dass er seinen Informationspflichten nachgekommen ist und gegebenenfalls die erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat, und dass er dem Dienst nur personenbezogene Daten übermittelt, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist.
Allgemeine Information. Die von MARA LABS für eigene Zwecke durchgeführten Verarbeitungen (Kundenbeziehungsmanagement, Rechnungsstellung, Sicherheit) sind in der Datenschutzrichtlinie beschrieben. Bei Fragen zu personenbezogenen Daten kann sich der Kunde postalisch an den Sitz von MARA LABS wenden. Eine dedizierte E-Mail-Kontaktadresse wird ab der Eröffnung der Domain eingerichtet und hier veröffentlicht.
26. Konformität — Verordnung (EU) 2024/1689 über KI
Jeweilige Rollen. Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz („AI Act“) handelt der Kunde, der den Service in eigener Verantwortung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in Betrieb nimmt und nutzt, als „Betreiber“ im Sinne der genannten Verordnung. Der Kunde übernimmt in dieser Eigenschaft die Verantwortung für die Übereinstimmung seiner Anwendungsfälle mit den dem Betreiber obliegenden Pflichten.
Verbotene Praktiken. Es ist dem Kunden untersagt, den Service zur Umsetzung einer der durch die Verordnung (EU) 2024/1689 verbotenen Praktiken der künstlichen Intelligenz zu nutzen, insbesondere Manipulationstechniken, die Ausnutzung von Schwachstellen von Personen, das Social Scoring oder jede andere untersagte Nutzung.
Menschliche Aufsicht und Transparenz. Der Kunde setzt eine angemessene menschliche Aufsicht über die von ihm eingesetzten Systeme um, informiert die betroffenen Personen, sofern erforderlich, über den Einsatz eines Systems künstlicher Intelligenz und sorgt für die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen und Handlungen der Agenten. Der Kunde bewertet für jeden seiner Anwendungsfälle das anwendbare Risikoniveau und setzt die entsprechenden Compliance-Maßnahmen um.
Zusammenarbeit. MARA LABS stellt die angemessen erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit der Kunde seinen Pflichten als Betreiber nachkommen kann, ohne sich dabei an die Stelle des Kunden bei der Beurteilung und Konformitätsprüfung seiner eigenen Anwendungsfälle zu setzen. Die Verantwortung für die Konformität der Zwecke und Nutzungsbedingungen obliegt dem Kunden.
27. Dienste und Anbieter von Drittmodellen
Einsatz von Drittanbietern. Der Dienst stützt sich auf Drittanbieter und Modellanbieter, insbesondere Railway Corporation (Hosting), Anthropic, PBC (Modell Claude), Google Ireland/LLC oder Google LLC (Modell Gemini, optional), Stripe Payments Europe (Zahlung) und jsDelivr (Bereitstellung von Inhalten). Der Rückgriff auf diese Dritten ist dem Betrieb des Dienstes inhärent.
Keine Gewährleistung. MARA LABS übt keinerlei Kontrolle über Drittdienste und Modellanbieter aus und übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit, Leistung, Sicherheit, Kontinuität oder Bedingungen. Jede Änderung, Unterbrechung oder Einstellung eines Drittdienstes oder eines KI-Modells kann den Betrieb des Dienstes beeinträchtigen, ohne dass die Haftung von MARA LABS insoweit begründet werden kann.
Bedingungen Dritter. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung des Dienstes die Einhaltung von Bedingungen der betreffenden Dritten erfordern kann, und verpflichtet sich, diese zu beachten, soweit sie ihm gegenüber wirksam sind. Datenübermittlungen an Dienstleister außerhalb der Europäischen Union unterliegen den im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der Datenschutzerklärung festgelegten Bedingungen.
Kontinuität. MARA LABS bemüht sich im angemessenen Rahmen, zuverlässige Dienstleister auszuwählen und die Entwicklungen von Abhängigkeiten Dritter zu steuern, ohne jedoch zu garantieren, dass solche Entwicklungen keine Auswirkungen auf den Dienst haben.
28. Beta-/experimentelle Funktionen
Art. MARA LABS kann dem Kunden Funktionen zur Verfügung stellen, die als „Beta“, „experimentell“, „Vorabversion“ oder gleichwertig gekennzeichnet sind (die „Beta-Funktionen“). Diese Funktionen befinden sich naturgemäß in der Entwicklung und können Fehler, Einschränkungen oder Änderungen aufweisen.
Bereitstellung „wie besehen“. Die Beta-Funktionen werden rein optional, „wie besehen“, ohne jegliche Garantie oder Dienstgüteverpflichtung bereitgestellt und können jederzeit ohne Vorankündigung oder Entschädigung geändert, ausgesetzt oder entfernt werden. Der Kunde nutzt sie auf eigenes Risiko.
Haftung. Die Haftung von MARA LABS ist im gesetzlich zulässigen Höchstmaß für Beta-Funktionen ausgeschlossen. Dem Kunden wird geraten, Beta-Funktionen nicht für kritische Anwendungen oder im Produktivbetrieb einzusetzen, ohne die damit verbundenen Risiken bewertet und geeignete Kontrollen umgesetzt zu haben.
Rückmeldungen. Der Kunde wird ermutigt, seine Rückmeldungen zu den Beta-Funktionen mitzuteilen; diese können von MARA LABS unter den im Artikel zum geistigen Eigentum vorgesehenen Bedingungen frei verwertet werden.
29. Verfügbarkeit, Service-Level (SLA) und Support
Verfügbarkeitsbemühen. MARA LABS setzt angemessene Mittel ein, um die Zugänglichkeit des Dienstes rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zu gewährleisten, vorbehaltlich Wartungsarbeiten, höherer Gewalt und Abhängigkeiten von Dritten. MARA LABS garantiert keine unterbrechungsfreie und fehlerfreie Verfügbarkeit.
Servicelevel. Sofern besondere Service-Level-Vereinbarungen (SLA) vorgesehen sind, sind diese in besonderen Bedingungen oder einer Bestellung enthalten und haben, ausschließlich in Fragen der Verfügbarkeit, Vorrang vor diesem Artikel. Fehlen solche Vereinbarungen, wird keine bezifferte Verfügbarkeitsgarantie gewährt.
Support. MARA LABS bietet Support gemäß den Modalitäten und im Rahmen des gebuchten Tarifs. Support-Anfragen sind über die von MARA LABS angegebenen Kanäle zu richten, andernfalls per Post an den Firmensitz. Eine eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse wird nach Eröffnung der Domain in Betrieb genommen und hier veröffentlicht.
Ausschlüsse. Vom Support und von etwaigen Verfügbarkeitszusagen ausgeschlossen sind Vorfälle, die dem Kunden, seiner Konfiguration, seinen Integrationen Dritter, seiner Hardware oder seiner Verbindung zuzurechnen sind, sowie Nichtverfügbarkeiten, die auf Dritte oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
30. Wartung und Weiterentwicklung des Dienstes
Korrektive Wartung. MARA LABS bemüht sich, die ihr gemeldeten und von ihr als solche anerkannten reproduzierbaren Störungen innerhalb angemessener Fristen und je nach Kritikalität zu beheben. Der Kunde wirkt mit, indem er die zur Reproduktion und Diagnose erforderlichen Elemente bereitstellt.
Weiterentwicklung. MARA LABS kann den Dienst, seine Funktionen, seine Benutzeroberfläche, seine KI-Modelle und seine Abhängigkeiten von Drittanbietern weiterentwickeln, um Verbesserungen, Sicherheit, Compliance oder technologische Anpassungen zu gewährleisten. Solche Weiterentwicklungen sind einem Dienst im SaaS-Modus inhärent.
Geplante Wartung. Wartungsarbeiten, die die Verfügbarkeit des Dienstes erheblich beeinträchtigen können, werden nach Möglichkeit geplant und der Kunde wird vorab informiert. Dringende Eingriffe, insbesondere aus Sicherheitsgründen, können jedoch ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
Auswirkung von Weiterentwicklungen. Weiterentwicklungen des Dienstes können nicht als Pflichtverletzungen von MARA LABS angesehen werden, sofern sie dem Kunden nicht die wesentlichen Funktionen des abonnierten Angebots entziehen. MARA LABS garantiert den Fortbestand einer bestimmten Funktion nicht über das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß hinaus.
31. Vertraulichkeit
Definition. Als vertrauliche Information gilt jede Information, ungeachtet ihrer Art und ihres Trägers, die von einer Partei der anderen im Rahmen des Vertrags mitgeteilt und als vertraulich gekennzeichnet wird oder aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als solche anzusehen ist.
Verpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten, sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrags zu verwenden, sie nur an ihre Beschäftigten und Auftragsverarbeiter weiterzugeben, die davon Kenntnis haben müssen und einer gleichwertigen Verpflichtung unterliegen, und sie mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie ihren eigenen vertraulichen Informationen zukommen lässt.
Ausnahmen. Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die von einem nicht zur Geheimhaltung verpflichteten Dritten mitgeteilt werden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder von einer Behörde verlangt wird, vorbehaltlich einer Information der übermittelnden Partei, soweit dies zulässig ist.
Dauer. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt für die gesamte Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dessen Beendigung in Kraft, unbeschadet längerer Fristen, die für gesetzlich geschützte Geheimnisse gelten.
32. Versicherungen des Kunden
Versicherungspflicht. Der Kunde erklärt und garantiert, bei einer notorisch zahlungsfähigen Versicherungsgesellschaft über die für die Absicherung der mit seiner Tätigkeit und der Nutzung des Dienstes verbundenen Risiken erforderlichen Versicherungspolicen zu verfügen, insbesondere über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer im Hinblick auf seine Tätigkeiten und die möglichen Folgen der Handlungen seiner Agenten ausreichenden Deckungssumme.
Aufrechterhaltung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Versicherungspolicen während der gesamten Vertragsdauer in Kraft zu halten und die entsprechenden Prämien zu entrichten. Er weist dies MARA LABS auf einfache Anfrage nach.
Kein Risikoübergang. Die vom Kunden abgeschlossenen Versicherungen können nicht bewirken, dass ein Teil der mit der Tätigkeit des Kunden verbundenen Risiken auf MARA LABS übertragen wird, noch den Umfang der vom Kunden im Rahmen des Vertrags geschuldeten Garantien und Entschädigungen mindern.
33. Korruptionsbekämpfung, internationale Sanktionen und Exportkontrolle
Antikorruptions-Compliance. Jede Partei erklärt, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Vorteilsnahme einzuhalten, insbesondere das Gesetz Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016, genannt „Sapin II“. Der Kunde verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, die eine Korruptionspraxis im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Nutzung des Dienstes darstellen könnte.
Internationale Sanktionen. Der Kunde erklärt, nicht von restriktiven Maßnahmen oder internationalen Sanktionen (insbesondere der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten) betroffen zu sein, nicht im Namen einer solchen Person zu handeln und den Dienst nicht zugunsten solcher Personen oder unter Verstoß gegen solche Maßnahmen zu nutzen.
Exportkontrolle. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften über die Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrolle von Gütern, Technologien und Dienstleistungen einzuhalten und den Dienst nicht für Zwecke oder zugunsten von Empfängern zu nutzen, die durch diese Vorschriften untersagt sind.
Folgen. Jeder Verstoß des Kunden gegen diesen Artikel stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die die Aussetzung oder die sofortige Kündigung des Vertrags rechtfertigt, unbeschadet der vom Kunden geschuldeten Gewährleistung und Entschädigung.
34. Abtretung des Vertrags
Abtretung durch den Kunden. Der Kunde darf den Vertrag weder ganz noch teilweise sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MARA LABS abtreten, übertragen oder weitergeben; diese Zustimmung darf jedoch nicht ohne berechtigten Grund verweigert werden.
Abtretung durch MARA LABS. MARA LABS kann den Vertrag ganz oder teilweise frei an eine Person seiner Wahl abtreten oder übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Einbringung oder Geschäftsübertragung, sofern die Rechte des Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Kunde wird hierüber informiert.
Unterauftragsvergabe. MARA LABS kann für die Ausführung des Vertrags Subunternehmer hinzuziehen, wobei hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die im Auftragsverarbeitungsvertrag vorgesehenen Bedingungen gelten. MARA LABS bleibt gegenüber dem Kunden für die Ausführung des Vertrags verantwortlich.
35. Mitteilungen
Form. Jede Mitteilung im Rahmen des Vertrags erfolgt wirksam schriftlich. Mitteilungen an MARA LABS erfolgen per Post an dessen Firmensitz: MARA LABS, 41 rue Jacquemars Giélée, 59800 Lille (Frankreich). Eine dedizierte E-Mail-Kontaktadresse wird ab Freischaltung der Domain eingerichtet und hier veröffentlicht.
Benachrichtigungen an den Kunden. Benachrichtigungen an den Kunden erfolgen an die in seinem Konto oder seiner Bestellung angegebenen Kontaktdaten oder über die Funktionen des Dienstes (Nachrichten in der Anwendung, Informationsbanner). Der Kunde sorgt dafür, dass seine Kontaktdaten aktuell bleiben, und gilt als Empfänger jeder auf diese Weise zugestellten Benachrichtigung.
Datum des Zugangs. Eine Mitteilung gilt bei Postsendungen als zum Zeitpunkt ihrer ersten Zustellung zugegangen und bei elektronischen Mitteilungen über den Dienst zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung. Die Mitteilungen werden ab dem als erfolgt geltenden Zugang wirksam.
36. Kein Verzicht, Teilbarkeit, Vollständigkeit, Eigenständigkeit der Klauseln
Kein Verzicht. Die Tatsache, dass eine der Parteien sich nicht auf eine Pflichtverletzung der anderen Partei beruft oder ein ihr durch den Vertrag eingeräumtes Recht nicht ausübt, darf nicht als Verzicht ausgelegt werden, sich später auf diese Pflichtverletzung zu berufen oder dieses Recht auszuüben. Jeder Verzicht muss, um wirksam zu sein, ausdrücklich und schriftlich erfolgen.
Salvatorische Klausel. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags durch eine gerichtliche Entscheidung oder kraft Gesetzes für nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die so weit wie möglich dasselbe wirtschaftliche und rechtliche Ziel verfolgt.
Vollständigkeit. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar und geht jeder früheren Vereinbarung oder jedem früheren Austausch zum selben Gegenstand vor.
Fortgeltung einzelner Klauseln. Die Klauseln zur Haftungsbeschränkung, zur Gewährleistung und Freistellung, zum geistigen Eigentum, zur Vertraulichkeit und zur Streitbeilegung bleiben nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags für die zu ihrer vollen Wirksamkeit erforderliche Dauer bestehen.
37. Änderung der CGV
Änderungsbefugnis. MARA LABS behält sich das Recht vor, die vorliegenden CGV zu ändern, insbesondere um Weiterentwicklungen des Dienstes, Abhängigkeiten von Dritten, der Regulierung oder ihrer Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen.
Information des Kunden. Jede wesentliche Änderung der auf ein laufendes Abonnement anwendbaren AGB wird dem Kunden mit angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten durch Benachrichtigung oder über den Dienst zur Kenntnis gebracht. Maßgeblich ist, sofern nicht anders bestimmt, die zum Zeitpunkt des betreffenden auslösenden Ereignisses geltende Fassung.
Annahme. Die Fortsetzung der Nutzung des Service nach Inkrafttreten der geänderten CGV gilt als deren Annahme. Der Kunde, der wesentliche Änderungen ablehnt, kann das Abonnement unter den in den vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Voraussetzungen vor Inkrafttreten der Änderungen kündigen.
38. Beweisvereinbarung
Beweiskraft elektronischer Aufzeichnungen. Die Parteien vereinbaren, dass die von MARA LABS in seinen Informationssystemen aufbewahrten Protokolle, Spuren, Register, Zeitstempel und elektronischen Aufzeichnungen zwischen ihnen bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für die mittels des Dienstes durchgeführten Vorgänge, Zugriffe, Konfigurationen, Ausgaben, Aktionen und Kommunikationen gelten.
Identifizierungsverfahren. Die Anmeldung beim Dienst mittels der Zugangsdaten des Kunden sowie die innerhalb des Dienstes durchgeführten Handlungen gelten als vom Kunden ausgehend und sind ihm gegenüber verbindlich. Der Kunde erkennt die Beweiskraft dieser Identifizierungsverfahren an.
Aufbewahrung. Die Aufzeichnungen werden von MARA LABS unter Bedingungen aufbewahrt, die ihre Integrität gewährleisten, für die zur Erreichung der verfolgten Zwecke erforderliche Dauer und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Pflichten sowie der Datenschutzerklärung. Diese Beweisvereinbarung wird gemäß den Artikeln 1356 ff. des Code civil geschlossen.
39. Beschwerden, Mediation und gütliche Beilegung
Beschwerden. Jede Beschwerde im Zusammenhang mit dem Vertrag ist MARA LABS schriftlich und begründet per Post an den Sitz des Unternehmens zu übermitteln. Eine eigene E-Mail-Kontaktadresse wird nach Freischaltung der Domain eingerichtet und hier veröffentlicht. MARA LABS bemüht sich, innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten.
Gütliche Beilegung. Im Falle einer Streitigkeit über den Abschluss, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung des Vertrags verpflichten sich die Parteien, vor jeglicher gerichtlichen Klage eine gütliche Lösung im Wege direkter und redlicher Verhandlungen zu suchen, und zwar innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab der schriftlichen Mitteilung der Streitigkeit durch eine der Parteien.
Mediation. Die Parteien können einvernehmlich eine vertragliche Mediation in Anspruch nehmen, um zu versuchen, ihre Streitigkeit beizulegen. Die Inanspruchnahme der Mediation stellt keine zwingende Voraussetzung für die Anrufung der Gerichte dar und berührt nicht das Recht jeder Partei, das Gericht anzurufen, insbesondere im Eilverfahren oder in dringenden Fällen.
40. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht. Der Vertrag unterliegt französischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Gerichtsstandsvereinbarung. IN ERMANGELUNG EINER GÜTLICHEN EINIGUNG UNTERLIEGT JEDER STREIT ÜBER DAS ZUSTANDEKOMMEN, DIE AUSLEGUNG, DIE DURCHFÜHRUNG ODER DIE BEENDIGUNG DES VERTRAGS DER AUSSCHLIESSLICHEN ZUSTÄNDIGKEIT DES TRIBUNAL DE COMMERCE DE LILLE MÉTROPOLE, UNGEACHTET EINER MEHRHEIT VON BEKLAGTEN, EINER STREITVERKÜNDUNG ODER VON NEBENANTRÄGEN, UND EINSCHLIESSLICH FÜR EIL- ODER SICHERUNGSVERFAHREN, en référé oder par requête. Diese Zuständigkeitsvereinbarung wird zwischen Unternehmern gemäß Artikel 48 des code de procédure civile getroffen.
Sprache. Der Vertrag ist in französischer Sprache abgefasst. Im Falle einer Übersetzung in eine andere Sprache ist zwischen den Parteien allein die französische Fassung maßgeblich und hat bei Auslegungsdivergenzen Vorrang.
Betreiber. MARA LABS, société par actions simplifiée mit einem Kapital von 100 €, Sitz 41 rue Jacquemars Giélée, 59800 Lille (Frankreich) — SIREN 104 321 104 — SIRET 104 321 104 00010 — RCS Lille Métropole 104 321 104 — APE 7010Z — Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR 02 104 321 104. Hosting-Anbieter: Railway Corporation, 80 Pine Street, 24th Floor, New York, NY 10005, USA. Website: https://nullbot-website-production.up.railway.app. Kontakt: postalisch an den Sitz der Gesellschaft. Eine dedizierte E-Mail-Kontaktadresse wird ab der Eröffnung der Domain eingerichtet und hier veröffentlicht.