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EU Kids Act: Neue Altersgrenzen für soziale Netzwerke und KI‑Spiele

Die EU-Kommission hat am 14. September einen Entwurf des EU Kids Act vorgestellt, der persönliche Social‑Media‑Konten für Kinder unter 15 Jahren verbietet, den Zugang zu Netzwerken vor dem 13. Geburtstag ausschließt und für 13‑ bis 14‑jährige Kinder nur eingeschränkte Eltern‑Mini‑Konten zulässt. Zusätzlich werden Sicherheitsregeln für KI‑Chatbots, Online‑Spiele und Video‑Plattformen festgelegt.

Die nullbot-RedaktionVeröffentlicht am 16. September 20263 Min. LesezeitQuellen (2)
Berlaymont-Gebäude, Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel
EmDee · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Am 14. September 2026 hat die Europäische Kommission in einer Pressekonferenz bestätigt, dass ein neuer Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern im digitalen Raum, das EU Kids Act, bereits im schriftlichen Gesetzgebungsverfahren steht. Die Ankündigung wurde gemeinsam von Präsidentin Ursula von der Leyen und der Parlamentarischen Staatssekretärin Henna Virkkunen präsentiert und markiert einen entscheidenden Schritt hin zu strengeren Altersgrenzen für soziale Netzwerke und KI‑gestützte Anwendungen.

Im Anschluss daran wurden am 16. September im Europäischen Parlament die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs erläutert. Von der Leyen betonte, dass persönliche Konten auf sozialen Netzwerken erst ab dem 15. Lebensjahr zulässig sein werden. Kinder unter 13 Jahren sollen keinerlei Zugang zu sozialen Medien erhalten, während für Jugendliche im Alter von 13 bis unter 15 Jahren ein spezielles Mini‑Konto eingeführt wird, das von den Eltern eingerichtet und überwacht wird und nur stark eingeschränkte Funktionen bietet.

Altersbasierte Zugangsbeschränkungen

Der Gesetzentwurf unterscheidet klar zwischen drei Altersstufen, um den Schutzbedarf der jeweiligen Zielgruppe optimal zu berücksichtigen. Für Kinder unter 13 Jahren wird ein vollständiges Verbot des Zugangs zu sozialen Netzwerken, Video‑Plattformen und interaktiven KI‑Diensten festgeschrieben. Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren erhalten ein sogenanntes Mini‑Konto, das von den Eltern verwaltet wird, nur begrenzte Kommunikationsmöglichkeiten erlaubt und mit festen Zeitlimits versehen ist. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche regulär auf die Plattformen zugreifen, allerdings bleiben sie weiterhin an die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) gebunden.

Sicherheitsregeln für KI‑Chatbots und Online‑Spiele

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf dem Schutz vor potenziell schädlichen Funktionen von KI‑gestützten Chatbots, digitalen Begleitern und Online‑Spielen. Unternehmen, die solche Dienste anbieten, müssen künftig mehrere konkrete Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen, dass Kinder nicht ungewollt mit ungeeigneten Inhalten oder manipulativen Mechanismen konfrontiert werden.

  • Vor dem ersten Kontakt mit einem Kind muss eine zuverlässige Altersverifikation durchgeführt werden.
  • Funktionen wie endlose Bildschirme, künstliche Benachrichtigungen und spielerische Belohnungen, die dem Glücksspiel ähneln, müssen für Nutzer unter 18 Jahren deaktiviert werden.
  • Ein transparentes Beschwerde‑ und Kontrollsystem muss Eltern zur Verfügung gestellt werden, damit sie schnell eingreifen können.
  • Unabhängige Prüfinstitutionen erhalten das Recht, regelmäßige Audits durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
  • Bei sehr großen Plattformen ist vor der Einführung neuer kindbezogener Features die Genehmigung der Kommission einzuholen.

Umsetzung und Verantwortung der Plattformen

Die neuen Vorgaben richten sich vor allem an soziale Netzwerke, Video‑Sharing‑Dienste und interaktive Spieleplattformen. Öffentliche, schulische und betriebliche Systeme bleiben von den Altersbeschränkungen ausgenommen, weil sie anderen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Unternehmen, die bereits unter dem DSA reguliert werden, müssen ihre bestehenden Kinderschutz‑Mechanismen an die strengeren EU‑Standards anpassen und nachweisen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, was einen deutlichen Anreiz für die schnelle Umsetzung darstellt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Plattformen, die in der EU aktiv sind, sollten unverzüglich mit einer internen Risiko‑ und Compliance‑Analyse beginnen, um den Umfang der notwendigen Änderungen zu bestimmen. Die Einführung von Eltern‑Mini‑Konten erfordert neue Benutzeroberflächen, klare Einwilligungsprozesse und robuste Altersprüfungen, die sowohl technisch als auch rechtlich einwandfrei sein müssen. Für KI‑Chatbots bedeutet dies, dass alle Dialoge mit Kindern streng überwacht werden und potenziell schädliche Inhalte automatisch blockiert werden müssen. Darüber hinaus müssen Unternehmen transparente Verfahren für Eltern bereitstellen, um Beschwerden schnell zu bearbeiten und die Einhaltung regelmäßig von unabhängigen Stellen prüfen zu lassen.

Die EU‑Kommission weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf noch nicht rechtsverbindlich ist. Der formelle Vortrag ist für den 17. September geplant, und das Europäische Parlament wird in den kommenden Monaten über die endgültige Fassung beraten. Bis dahin bleibt es wichtig, dass alle betroffenen Akteure die Diskussion aufmerksam verfolgen und bereits jetzt vorbereitende Schritte einleiten.

Deutsche Unternehmen und Organisationen, die digitale Dienste für Kinder anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Altersverifikationssysteme den neuen Vorgaben entsprechen, dass alle kindergefährdenden Funktionen deaktiviert sind und dass ein wirksames Beschwerde‑ und Kontrollsystem für Eltern implementiert wurde. Gleichzeitig sollten sie interne Audits planen, um die Einhaltung der EU‑Standards zu dokumentieren und im Falle einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden nachweisen zu können.

Quellen

  1. Midday press briefing from 14/09/2026Commission européenne — service audiovisuel · 14. September 2026
  2. 'Enough is enough': EU moves toward restricting social media access for under-15sEuronews · 16. September 2026

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