EU-Datenschützer fordern sichtbarere Warnungen bei Smart Glasses
Der Europäische Datenschutzausschuss verlangt mehr Transparenz bei Smart Glasses, weil unauffällige Kameras am Arbeitsplatz und in sensiblen Umgebungen Datenschutz- und Vertraulichkeitsrisiken schaffen können.

Brillen mit Kamera im Blick der Datenschützer
Der Europäische Datenschutzausschuss, EDPB, hat eine erste Stellungnahme zu Smart Glasses verabschiedet. Nach Angaben des Gremiums sehen diese Geräte oft wie gewöhnliche Brillen aus, enthalten aber Kameras und Mikrofone und können mit dem Internet verbunden sein. Dadurch könnten Menschen aufgezeichnet werden, ohne es zu wissen. Der EDPB sieht darin erhebliche Fragen für den Schutz personenbezogener Daten sowie für Rechte und Freiheiten von Betroffenen.
Ein Verbot der Geräte fordert der Ausschuss nicht. Seine Stellungnahme setzt vielmehr auf klare Regeln und geteilte Verantwortung. Smart Glasses könnten neue Möglichkeiten für Kommunikation, Unterstützung und Innovation schaffen. Zugleich müsse ihre Nutzung so gestaltet werden, dass Personen in der Umgebung erkennen können, wann Daten über sie verarbeitet werden und welche Risiken damit verbunden sind.
Der Bericht von Next beschreibt die Linie des EDPB als Versuch, die Geräte weniger unauffällig zu machen. Gerade ihre diskrete Form sei problematisch: Passanten könnten nicht wissen, ob sie gefilmt, fotografiert oder aufgenommen werden, wer die Verarbeitung vornimmt und zu welchem Zweck. Transparenz wird damit zu einer zentralen Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz.
Besondere Risiken im Betrieb und in sensiblen Räumen
Der EDPB nennt Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsplätze als besonders sensible Umgebungen. Nach Aussage der Behörde können die Risiken dort größer sein; Kinder seien besonders gefährdet, wenn sie solche Brillen nutzen oder gefilmt werden. Next verweist zusätzlich auf Einrichtungen des Gesundheitswesens, Umkleiden, Schwimmbäder, Strände, Toiletten und Orte, an denen sich Minderjährige aufhalten.
Am Arbeitsplatz kann die Technik nach Einschätzung des EDPB Sorgen über die Überwachung von Beschäftigten auslösen. Ebenso könne sie die Vertraulichkeit von Organisationsinformationen berühren, einschließlich Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum. Eine Brille, die Bild und Ton aufzeichnen kann, verändert damit nicht nur die Privatsphäre einzelner Personen, sondern auch die Bedingungen, unter denen interne Gespräche, Besprechungen oder Betriebsabläufe stattfinden.
Dass die Financial Times Smart Glasses als Risiko für Personalabteilungen und den Datenschutz beschreibt, unterstreicht die betriebliche Dimension der Debatte. Die EDPB-Stellungnahme ist jedoch keine Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Unternehmen. Sie ist eine vorläufige Orientierung für Nutzer, Hersteller und Dienstanbieter, die auf die wachsende Verfügbarkeit dieser Geräte reagiert.
Wann Nutzer selbst verantwortlich werden können
Ob ein Nutzer nach der DSGVO als Verantwortlicher gilt, hängt laut EDPB von der konkreten Verwendung ab. Wer etwa ein Foto oder Video über ein öffentliches Konto in sozialen Netzwerken teilt oder die Brille im Rahmen offizieller, beruflicher oder politischer Aktivitäten nutzt, kann als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung angesehen werden.
Anders kann es bei einer rein persönlichen Tätigkeit liegen. Wenn jemand Familienmitglieder oder Freunde aufnimmt oder die Brille privat zur Übersetzung nutzt, kann die Haushaltsausnahme greifen; dann wäre die DSGVO nicht anwendbar. Der EDPB betont jedoch, dass auch in solchen Fällen andere Regeln gelten können, etwa Straf-, Zivil- oder Arbeitsrecht sowie sektorspezifische Vorschriften.
Next weist darauf hin, dass bei einer Nutzung über den strikt persönlichen Rahmen hinaus die Pflichten der DSGVO für den Träger relevant werden können. Jede Datenverarbeitung im Anwendungsbereich der Verordnung benötigt eine gültige Rechtsgrundlage. Einwilligung kann insbesondere bei Fragen des Rechts am eigenen Bild eine Rolle spielen. Bei unauffälligen Geräten ist es aber schwierig, Menschen rechtzeitig und eindeutig zu informieren.
Sichtbare und hörbare Signale statt versteckter Aufnahme
Der EDPB fordert Hersteller und Anbieter auf, Transparenz bereits bei Entwicklung und Gestaltung der Produkte mitzudenken. Genannt werden helle LED-Leuchten, Tonsignale, Hinweise bei Sprachaktivierung, datenschutzfreundliche Benachrichtigungen auf nahegelegenen Smartphones und ein Design, das Smart Glasses von normalen Brillen unterscheidbar macht.
Diese Warnungen müssten zuverlässig, schwer zu übersehen und stets aktuell sein, so der EDPB. Eine einzelne kleine LED reicht nach der von Next wiedergegebenen Einschätzung nicht unbedingt aus. Sie könne für sehbehinderte Menschen schwer oder gar nicht wahrnehmbar sein. Außerdem könne sie mit einer Spiegelung oder einem Sonnenreflex verwechselt werden. Transparenz dürfe deshalb nicht allein von einem diskreten Lichtpunkt abhängen.
Der Ausschuss nennt unter anderem folgende technische und organisatorische Optionen:
- Begrenzungen für kontinuierliche Aufzeichnungen
- kürzere Aufbewahrungsfristen für Daten
- Unschärfe oder Anonymisierung von Personen im Umfeld
- Verarbeitung direkt auf dem Gerät, soweit möglich
- standardmäßig deaktivierte dauerhafte Speicherung und geografische Beschränkungen in sensiblen Bereichen
Pflichten von Herstellern bleiben bestehen
Hersteller und Anbieter verbundener Anwendungen oder Dienste können ihre datenschutzrechtlichen Pflichten nach Aussage des EDPB nicht auf die Nutzer übertragen. Sie bleiben selbst Verantwortliche und müssen das Datenschutzrecht einhalten. Neue Verarbeitungen müssen außerdem mit dem ursprünglichen Zweck der Datenerhebung vereinbar sein.
Der EDPB empfiehlt daneben gemeinsame Industriestandards und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Menschen sollen verstehen können, wann Smart Glasses eingesetzt werden und welche Datenverarbeitung in unterschiedlichen Situationen stattfinden kann. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Hinweis technisch vorhanden ist, sondern ob Außenstehende ihn tatsächlich wahrnehmen und einordnen können.
Der vom EDPB veröffentlichte Bericht über den „vernetzten Blick“ wurde von einem externen Auftragnehmer im Rahmen des Support Pool of Experts erstellt. Seine Aussagen sind nicht automatisch offizielle Positionen des EDPB. Die Untersuchung beschreibt jedoch, dass Smart Glasses mitunter zu Instrumenten zwischenmenschlicher Überwachung und der Verwaltung von Beweismitteln werden können. Unterschiedliche Fähigkeiten im Umgang mit der Technik könnten zudem Machtungleichgewichte erzeugen.
Was Organisationen jetzt prüfen sollten
Für Unternehmen und Organisationen im deutschsprachigen Raum bedeutet die Stellungnahme vor allem, Smart Glasses nicht mehr nur als private Unterhaltungselektronik zu behandeln. Der EDPB weist ausdrücklich auf Risiken der Beschäftigtenüberwachung und der Vertraulichkeit von Organisationsinformationen hin. Betriebe sollten daher prüfen, in welchen Arbeitsbereichen Aufnahmefunktionen problematisch sein können, wie Beschäftigte und Besucher informiert werden und wie sensible Informationen geschützt bleiben. Es geht nicht zwingend um ein pauschales Verbot, sondern um nachvollziehbare Regeln, sichtbare Warnungen und einen Umgang mit Daten, der Privatsphäre und betriebliche Vertraulichkeit berücksichtigt.
Quellen
- L’Europe veut rendre les lunettes connectées beaucoup moins discrètesNext · 14. Oktober 2026
- EDPB publishes statement on the data protection challenges of smart glassesEuropean Data Protection Board · 13. Oktober 2026



