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Berufungsgericht lässt Pentagon-Sperre gegen Anthropic bestehen

Ein Bundesberufungsgericht in Washington hat die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko bestätigt. Die Entscheidung hält den Ausschluss von Claude beim US-Militär vorerst aufrecht.

Die nullbot-RedaktionVeröffentlicht am 26. September 20263 Min. LesezeitQuellen (2)
US-Regierungsvertreter und Führungskräfte von KI-Unternehmen bei einem Treffen im Weißen Haus 2023.
The White House · Public domain · Wikimedia Commons

Am 25. September 2026 hat ein Bundesberufungsgericht in Washington die Einstufung des KI-Unternehmens Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das US-Verteidigungsministerium bestätigt. Damit darf das Pentagon Anthropic und dessen Claude-Modelle vorerst weiter von militärischen Systemen und bestimmten Aufträgen ausschließen. Die Entscheidung fiel mit zwei zu einer Stimme am Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.

Der Beschluss ist ein Rückschlag für Anthropic in einem seit März laufenden Rechtsstreit mit der Regierung von Präsident Donald Trump. Das Unternehmen hatte die Maßnahme als willkürlich, nicht gesetzlich gedeckt und verfassungswidrig angegriffen. Das Berufungsgericht wies diese Einwände für den von ihm geprüften Teil der Einstufung zurück.

Zwei Rechtsgrundlagen, zwei Verfahren

Der Fall ist juristisch kompliziert, weil das Verteidigungsministerium seine Maßnahme auf zwei verschiedene gesetzliche Grundlagen stützte. Daher wurde sie vor zwei Gerichten angefochten. Ein Bundesgericht in Nordkalifornien hatte im Vormonat eine parallele Einstufung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil aus Washington betrifft jedoch eine andere, weiter gefasste Befugnis im Beschaffungsrecht.

Nach Darstellung des Berufungsgerichts prüfte das kalifornische Gericht eine Regelung, bei der ein Lieferkettenrisiko mit böswilligem Handeln eines Gegners verbunden sein muss. Die Richter in Washington befassten sich dagegen mit einer Vorschrift, die einen solchen schlechten Beweggrund nicht zwingend voraussetzt. Beide Entscheidungen können deshalb zugleich bestehen, obwohl sie zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

  • Die US-Streitkräfte dürfen Claude nach der Einstufung nicht einsetzen.
  • Rüstungs- und Verteidigungsauftragnehmer dürfen Anthropic-Technologie nicht für Arbeit mit dem Pentagon verwenden.
  • Anthropic kann eine erneute Beratung durch das Berufungsgericht beantragen.
  • Das Unternehmen kann außerdem eine Überprüfung durch den Supreme Court anstreben.

Gericht folgt weiter Auslegung des Risikobegriffs

Richter Gregory Katsas schrieb für die Mehrheit, das Ministerium habe ausreichend Gründe für die Annahme gehabt, dass die weitere Einbindung von Claude in Informationssysteme des Ministeriums oder seiner Auftragnehmer ein gesetzlich erfasstes Sicherheitsrisiko darstellen könne. Richterin Neomi Rao schloss sich ihm an. Beide wurden von Trump ernannt. Richterin Karen LeCraft Henderson, ernannt von George H. W. Bush, widersprach.

Die Mehrheit stellte darauf ab, dass Anthropic technische und vertragliche Nutzungsbeschränkungen in Claude verankert habe. Nach den Gerichtsunterlagen hatten solche Einschränkungen bei mehr als einer Gelegenheit Aufgaben blockiert, die staatliche Nutzer anforderten. Zudem habe ein Streit darüber bestanden, ob vertragliche Verbote den Einsatz in einer laufenden Militäroperation im Ausland ausschlössen.

Für die Mehrheit konnte die Sorge, Anthropic könne Claude an rechtmäßigen, vom Ministerium gewünschten Handlungen hindern, unter die einschlägige Definition eines Lieferkettenrisikos fallen. Die Richter verwiesen dabei auch auf den Begriff des Verweigerns oder Unterbindens einer Funktion. Nach ihrer Auslegung ist diese Norm nicht auf ausländische Gegner oder Akteure mit feindlicher Absicht begrenzt.

Streit über Waffen und Überwachung

Dem Konflikt gingen Verhandlungen über den Einsatz von Claude auf der Pentagon-Plattform GenAI.mil voraus. Anthropic hatte 2025 einen Vertrag über 200 Millionen US-Dollar mit dem Pentagon geschlossen. Als über die Ausbringung des Modells verhandelt wurde, verlangte das Ministerium nach den Berichten Zugang für alle rechtmäßigen Zwecke. Anthropic wollte Zusicherungen gegen den Einsatz für vollständig autonome Waffen und gegen Massenüberwachung im Inland.

Verteidigungsminister Pete Hegseth warf Anthropic vor, ein Vetorecht über operative Entscheidungen des US-Militärs beanspruchen zu wollen. Anthropic bestritt die Sicherheitsbedenken der Regierung. Das Unternehmen argumentierte nach Angaben der Gerichtsunterlagen, unbeschränkte Modelle könnten ungeeignete Ziele für tödliche Gewalt halluzinieren. Die Mehrheit erkannte die schwierige Abwägung beider Risiken an, überließ sie aber dem Präsidenten und dem Verteidigungsminister.

Henderson hielt dem entgegen, die betreffende Vorschrift müsse im gesetzlichen Zusammenhang gelesen werden. Sie sei als Antwort auf das Eindringen feindlicher Staaten und anderer schädlicher Akteure in staatliche IT-Lieferketten geschaffen worden. Nach ihrer Auffassung sollte sie nicht die offene und ehrliche Durchsetzung von Nutzungsbeschränkungen durch einen Auftragnehmer erfassen, wenn diese Beschränkungen der Regierung missfallen.

Anthropic erklärte gegenüber CNBC, man widerspreche der Entscheidung respektvoll und prüfe alle Möglichkeiten einschließlich einer weiteren Überprüfung. Das Berufungsgericht setzte die unmittelbare Wirkung seines Urteils aus, damit das Unternehmen einen Antrag auf erneute Beratung stellen kann. Für europäische Unternehmen und Behörden ändert das Urteil keine eigenen KI-Regeln: Es betrifft die Beschaffung und Nutzung durch US-Verteidigungsstellen, zeigt aber, wie stark Vertragsbedingungen und Modellbeschränkungen in Sicherheitsbeschaffungen umstritten sein können.

Quellen

  1. U.S. appeals court upholds Pentagon designation of Anthropic as supply chain riskcnbc.com
  2. Court rules Pentagon can blacklist Anthropic for refusing to enable Claude features - Ars Technicaarstechnica.com

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