Diese Übersetzung dient ausschließlich zur Information. Rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung dieses Dokuments.
Rechtliche Hinweise
Richtlinie zur Verwaltung von Cookies
Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2026 · Version 3.0
Die vorliegende Cookie-Richtlinie dient dazu, die Besucher der Website „nullbot“ (im Folgenden die „Website“), erreichbar unter https://nullbot-website-production.up.railway.app, über die Bedingungen zu informieren, unter denen beim Besuch der Website Tracker auf ihrem Endgerät (Computer, Tablet, Telefon) gesetzt und ausgelesen werden können.
Die Website wird von der Gesellschaft MARA LABS herausgegeben, einer vereinfachten Aktiengesellschaft (SAS) mit Sitz in 41 rue Jacquemars Giélée, 59800 Lille, Frankreich (nachfolgend der „Herausgeber“).
Diese Richtlinie stellt ein eigenständiges, aber ergänzendes Dokument zur Datenschutzerklärung und zum Impressum der Website dar; der Leser wird gebeten, diese für ein vollständiges Verständnis der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu konsultieren.
Aus Gründen der Transparenz weist der Betreiber gleich zu Beginn auf einen wesentlichen Punkt hin: Die Website ist eine statische Präsenz, die derzeit weder ein Tool zur Reichweitenmessung noch einen Werbe-Tracker einsetzt. Der einzige tatsächlich aktive Tracker ist ein unbedingt erforderlicher lokaler Speicher, der Ihre Cookie-Einstellungen speichert. Die vorliegende Richtlinie beschreibt dennoch den gesamten anwendbaren Rahmen, einschließlich der Mechanismen, die künftig eingesetzt werden könnten, damit Ihre Information so umfassend wie möglich ist.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit überprüfen und ändern, indem Sie das Cookie-Verwaltungsfenster über die folgende Schaltfläche erneut öffnen:
1. Gegenstand und rechtlicher Rahmen
Die vorliegende Richtlinie regelt die Verwendung von Trackern auf der Website. Sie beschreibt die Art der möglicherweise verwendeten Tracker, ihre Zwecke, ihre Aufbewahrungsdauer, die sie rechtfertigenden Rechtsgrundlagen sowie die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um Ihre Einwilligung zu äußern, abzulehnen, zu ändern oder zu widerrufen.
Das Setzen und Auslesen von Trackern unterliegt einem präzisen Regelwerk. Der Herausgeber verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
- Artikel 82 des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten (bekannt als « loi Informatique et Libertés »), der Artikel 5.3 der Richtlinie 2002/58/EG, bekannt als «ePrivacy»-Richtlinie, in französisches Recht umsetzt und für jeden Vorgang des Zugriffs auf oder der Speicherung von Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers eine vorherige Information und Einwilligung verlangt;
- die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („DSGVO“), insbesondere ihr Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), der die Einwilligung als Rechtsgrundlage der Verarbeitung festlegt;
- die ergänzenden Leitlinien und die Empfehlung „Cookies und andere Tracker“ der Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), die die praktischen Modalitäten der Einholung der Einwilligung, das Erfordernis einer ebenso einfachen Ablehnung wie Annahme, die empfohlenen Speicherfristen sowie die Liste der von der Einwilligungspflicht ausgenommenen Tracker präzisieren.
Diese Richtlinie hat informativen Charakter und ist für den Betreiber verbindlich. Sie bringt den Willen von MARA LABS zum Ausdruck, den Schutz Ihrer Privatsphäre in den Mittelpunkt der Gestaltung der Website zu stellen, im Einklang mit dem Grundsatz des Datenschutzes durch Technikgestaltung (privacy by design).
2. Was ist ein Cookie oder ein Tracker
Der Begriff „Tracker“ bezeichnet allgemein jede Technologie, mit der Informationen auf dem Endgerät eines Internetnutzers gelesen oder geschrieben werden können. Das „Cookie“ ist die bekannteste Form davon, aber nicht die einzige. Die Regelung erfasst sämtliche dieser Vorrichtungen, unabhängig von ihrer technischen oder kommerziellen Bezeichnung.
Es werden hauptsächlich folgende Kategorien unterschieden:
- HTTP-Cookies: kleine Textdateien, die vom Server einer Website oder eines Drittanbieters abgelegt und vom Browser gespeichert werden. Sie werden bei jeder Anfrage an den Server zurückgesendet und ermöglichen es beispielsweise, ein Endgerät von einem Besuch zum nächsten wiederzuerkennen.
- Der lokale Speicher (local storage und session storage): interne Speicherbereiche des Browsers, die es ermöglichen, Informationen auf dem Endgerät zu speichern, ohne dass eine automatische Übertragung an den Server erfolgt. Diese Technologie wird von der Website verwendet, um Ihre Cookie-Einstellungen zu speichern.
- Unsichtbare Pixel (Web Beacons oder Spionagepixel): sehr kleine, oft transparente Bilder, die in eine Seite oder eine E-Mail eingebettet werden, um einen Abruf zu signalisieren. Die Website verwendet keine davon.
- Kennungen und Fingerabdrücke: Techniken zur Wiedererkennung eines Endgeräts, die auf der Kombination seiner technischen Merkmale (Fingerprinting) oder auf dauerhaften Kennungen beruhen. Die Website setzt keine dieser Techniken ein.
Alle diese Vorrichtungen werden rechtlich gleich behandelt. Sobald sie auf Informationen zugreifen, die auf Ihrem Endgerät gespeichert sind, oder dort Informationen speichern, unterliegen sie Artikel 82 des Gesetzes „Informatique et Libertés“, unabhängig von ihrer technischen Natur.
3. Grundsätze für die Speicherung von Trackern
Leitprinzip ist die vorherige Einwilligung. Vorbehaltlich ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen darf kein Tracker gesetzt oder ausgelesen werden, bevor der Nutzer seine Zustimmung durch eine eindeutige positive Handlung erklärt hat. Schweigen, Untätigkeit, das bloße Fortsetzen der Navigation oder das Scrollen der Seite gelten in keinem Fall als Einwilligung.
Bestimmte Tracker sind von der Einwilligung befreit. Die Rechtsvorschriften und die CNIL erkennen an, dass Tracker, die für die Bereitstellung eines vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Onlinekommunikationsdienstes unbedingt erforderlich sind oder deren ausschließlicher Zweck darin besteht, die elektronische Kommunikation zu ermöglichen oder zu erleichtern, ohne vorherige Einholung der Einwilligung gesetzt werden dürfen. Sie unterliegen dennoch einer Informationspflicht, der die vorliegende Richtlinie nachkommt.
Die Ablehnung muss ebenso einfach sein wie die Annahme. Gemäß der Empfehlung der CNIL muss der Nutzer die Tracker ebenso leicht ablehnen wie annehmen können. Das auf der Website eingerichtete Einwilligungsbanner bietet daher auf derselben Ebene und mit gleichwertiger Sichtbarkeit eine Option zum Akzeptieren, eine Option zum Ablehnen und eine Option zur individuellen Anpassung der Auswahl.
Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein. Sie wird zweckbezogen eingeholt, wobei der Nutzer die Möglichkeit behält, bestimmte Kategorien von Trackern zu akzeptieren und andere abzulehnen. Sie kann jederzeit ebenso einfach widerrufen werden, wie sie erteilt wurde, ohne dass dieser Widerruf die Rechtmäßigkeit der auf der vor diesem Widerruf erteilten Einwilligung beruhenden Verarbeitung berührt.
4. Kategorien von Trackern und Überblick
Tracker werden je nach ihrem Zweck in mehrere Kategorien unterteilt. Diese Einteilung bestimmt die anwendbare Rechtsgrundlage und insbesondere, ob Ihre Einwilligung einzuholen ist oder nicht. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über diese Kategorien und gibt für jede von ihnen deren Status auf der Website an.
| Kategorie | Allgemeiner Zweck | Einwilligung erforderlich | Status auf der Website |
|---|---|---|---|
| Unbedingt erforderlich | Den Betrieb der Website ermöglichen und die Auswahl des Nutzers speichern | Nein (befreit) | Aktiv |
| Reichweitenmessung | Erstellung von Besucherstatistiken zur Verbesserung der Website | Ja (außer bei ausgenommener Konfiguration) | Derzeit nicht aktiv |
| Funktional | Komfortfunktionen bereitstellen (Anzeigepräferenzen, Sprache usw.) | Ja | Nicht verwendet |
| Dritte, Werbung und soziale Netzwerke | Werbepersonalisierung, Social Sharing, Targeting | Ja | Kein Tracker dieser Art |
Im derzeitigen Stand der Website ist nur die Kategorie der unbedingt erforderlichen Tracker aktiviert. Es werden keine Tracker zur Reichweitenmessung sowie keine funktionalen, werblichen oder sozialen Netzwerk-Tracker gesetzt.
5. Liste der unbedingt erforderlichen Cookies
Unbedingt erforderliche Tracker gewährleisten das ordnungsgemäße Funktionieren der Website und die Wahrung Ihrer Auswahl. Sie können nicht deaktiviert werden, ohne den von Ihnen ausdrücklich angeforderten Dienst zu beeinträchtigen, in diesem Fall die Speicherung und Berücksichtigung Ihrer Cookie-Einstellungen. Insoweit sind sie im Sinne von Artikel 82 des französischen Gesetzes „Informatique et Libertés“ von der Einwilligungspflicht befreit, werden jedoch in dieser Information dargestellt.
Die Website verwendet einen einzigen, unbedingt erforderlichen Tracker, der in der folgenden Tabelle beschrieben wird:
| Name | Typ | Zweck | Aufbewahrungsdauer |
|---|---|---|---|
| nullbot_consent | Lokale Speicherung | Ihre Cookie-Einstellungen speichern (Annahme, Ablehnung oder individuelle Anpassung), damit Sie nicht bei jedem Besuch erneut gefragt werden und Ihre Entscheidung respektiert wird | 6 Monate |
Dieser Tracker enthält keine direkten Identifikationsdaten. Er speichert lediglich den Status Ihrer Präferenzen auf Ihrem eigenen Endgerät mittels des lokalen Speichers Ihres Browsers. Durch diese Speicherung werden keine Informationen an den Herausgeber oder an Dritte übermittelt. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten wird Ihre Auswahl gelöscht und der Einwilligungsbanner wird Ihnen erneut angezeigt.
6. Reichweitenmessung
Die Reichweitenmessung besteht darin, anonyme oder pseudonymisierte Statistiken über die Nutzung der Website zu erstellen. Sie dient dazu, das Navigationsverhalten zu verstehen, die meistbesuchten Seiten zu identifizieren und die Ergonomie sowie den Inhalt der Website zu verbessern. Sie beruht in der Regel auf dem Setzen von Cookies oder dem Lesen von Informationen auf dem Endgerät.
Derzeit ist auf der Website kein Reichweitenmessungstool aktiv. Die Website setzt keine Statistik-Cookies und greift auf keinen internen oder externen Dienstleister zur Besucheranalyse zurück.
Sollte ein solches Tool eingesetzt werden, gälte der folgende Rahmen:
- Grundsätzlich unterliegt die Reichweitenmessung der vorherigen Einwilligung des Nutzers, die über das Cookie-Banner eingeholt wird, und ist standardmäßig deaktiviert.
- Die CNIL lässt jedoch eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht für Reichweitenmessungslösungen zu, die sich strikt auf die Erstellung anonymer Statistiken beschränken, so konfiguriert sind, dass sie die Navigation auf anderen Websites nicht verfolgen, keinen Abgleich von Daten ermöglichen und einen Widerspruchsmechanismus anbieten. Die Nutzung einer solchen ausgenommenen Konfiguration würde dann in der vorliegenden Richtlinie angegeben.
- Gemäß den Empfehlungen der CNIL wäre die Lebensdauer von Cookies zur Reichweitenmessung auf höchstens dreizehn (13) Monate begrenzt, ohne automatische Verlängerung bei jedem neuen Besuch.
- Die Aufbewahrungsdauer der mittels dieser Tracker erhobenen Daten überschreitet nicht fünfundzwanzig (25) Monate, nach deren Ablauf sie gelöscht oder anonymisiert werden.
Die vorliegende Richtlinie würde vor jeder Bereitstellung aktualisiert. Die Identität des etwaigen Dienstleisters, die betroffenen Cookies, ihre Speicherdauer und die gewählte Rechtsgrundlage würden dort ergänzt, und der Einwilligungsbanner entsprechend angepasst.
7. Cookies Dritter, CDN und soziale Netzwerke
Die Website verwendet weder Cookies Dritter noch Schaltflächen für soziale Netzwerke noch Werbenetzwerke. Es sind keine Inhalte sozialer Netzwerke (Videos, Newsfeeds, „Gefällt mir“-Schaltflächen) in die Seiten eingebunden, sodass derartige Drittanbieter-Tracker nicht gesetzt werden können.
Die Website nutzt dennoch ein Content Delivery Network (CDN) zu einem rein technischen Zweck. Um ihre dreidimensionalen Grafikelemente darzustellen, lädt die Website die Softwarebibliothek Three.js aus dem öffentlichen Netzwerk jsDelivr. Dieser Mechanismus erfordert folgende Klarstellungen:
- Das Laden dieser Bibliothek führt zur Übermittlung Ihrer IP-Adresse an den Anbieter jsDelivr, ausschließlich zum Zweck der technischen Bereitstellung der von Ihrem Browser angeforderten Datei.
- Dieser Vorgang führt weder zum Setzen eines Cookies noch zur Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät im Sinne von Artikel 82. Die IP-Adresse wird vom Dienstleister im Rahmen der Übermittlung der Ressource verarbeitet.
- Die Übermittlung der IP-Adresse ist technisch unerlässlich für den Verbindungsaufbau, der den Abruf der Ressource ermöglicht; sie ist Teil der grundlegenden Funktionsweise des elektronischen Kommunikationsprotokolls.
Mit diesem technischen Aufruf ist weder Profiling noch Werbe-Tracking verbunden. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer IP-Adresse in diesem Zusammenhang finden Sie in der Datenschutzrichtlinie der Website.
8. Rechtsgrundlagen je Kategorie von Trackern
Jede Kategorie von Trackern beruht auf einer eigenen Rechtsgrundlage, die sich nach ihrem Zweck richtet. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zuordnung zwischen den Kategorien und ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage.
| Kategorie | Rechtsgrundlage | Anwendbarer Text |
|---|---|---|
| Unbedingt erforderlich | Einwilligungsausnahme für Tracker, die für die Erbringung eines ausdrücklich angeforderten Dienstes erforderlich sind | Artikel 82 des Gesetzes Nr. 78-17 (Ausnahme) |
| Reichweitenmessung (falls zutreffend) | Einwilligung der betroffenen Person oder Befreiung im Falle einer von der CNIL anerkannten rein statistischen Konfiguration | Artikel 6.1.a RGPD und Artikel 82 des Gesetzes Nr. 78-17 |
| Funktionale (nicht verwendet) | Einwilligung der betroffenen Person | Artikel 6.1.a RGPD und Artikel 82 des Gesetzes Nr. 78-17 |
| Dritte, Werbung, soziale Netzwerke (nicht vorhanden) | Einwilligung der betroffenen Person | Artikel 6.1.a RGPD und Artikel 82 des Gesetzes Nr. 78-17 |
Die mit dem CDN verbundene Verarbeitung der IP-Adresse beruht auf dem berechtigten Interesse des Herausgebers (Artikel 6.1.f RGPD), eine funktionsfähige und leistungsstarke Website bereitzustellen, ohne dass hierbei ein Tracker gesetzt wird.
9. Einholung und Nachweis der Einwilligung
Die Einwilligung wird über ein Cookie-Banner des Typs „Opt-in“ eingeholt. Dieses Banner wird bei Ihrem ersten Besuch angezeigt oder wenn Ihre vorherige Wahl abgelaufen oder gelöscht wurde. Kein einwilligungspflichtiger Tracker wird gesetzt, solange Sie keine positive Wahl getroffen haben.
Der Banner bietet eine differenzierte Auswahl. Er ermöglicht Ihnen bei gleichwertiger Sichtbarkeit:
- sämtliche einwilligungspflichtigen Tracker zu akzeptieren;
- sämtliche dieser Tracker ebenso einfach abzulehnen wie zu akzeptieren;
- Ihre Auswahl individuell anzupassen, Kategorie für Kategorie, um bestimmte Zwecke zu akzeptieren und andere abzulehnen.
Der Nachweis Ihrer Wahl wird verhältnismäßig aufbewahrt. Das Ergebnis Ihrer Entscheidung wird lokal auf Ihrem Endgerät mittels des unbedingt erforderlichen Trackers nullbot_consent gespeichert, der es dem Herausgeber ermöglicht, Ihre Wahl zu respektieren und Sie nicht unnötig erneut zu befragen. Diese Speicherung stellt den Nachweis Ihrer Willensäußerung während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer dar.
Der Widerruf der Einwilligung ist gewährleistet. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern, ohne Ihre Wahl begründen zu müssen, indem Sie das Cookie-Verwaltungsfenster erneut öffnen.
10. Ihre Einstellungen verwalten
Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihre Tracker. Der einfachste Weg, Ihre Präferenzen auf der Website erneut zu prüfen oder zu ändern, besteht darin, das Cookie-Verwaltungsfenster über die Schaltfläche unten erneut zu öffnen:
Sie können auch direkt über Ihren Browser handeln. Die meisten Browser ermöglichen es, Cookies und lokal gespeicherte Daten anzuzeigen, zu blockieren oder zu löschen. Die Einstellungen unterscheiden sich je nach verwendeter Software:
- Google Chrome: Menü „Einstellungen“, Bereich „Datenschutz und Sicherheit“, dann „Cookies und andere Websitedaten“.
- Mozilla Firefox: Menü „Einstellungen“, Bereich „Datenschutz & Sicherheit“, dann Abschnitt „Cookies und Websitedaten“.
- Apple Safari: Menü „Einstellungen“ (oder „Voreinstellungen“), Reiter „Datenschutz“, anschließend Verwaltung der Cookies und Websitedaten.
- Microsoft Edge: Menü „Einstellungen“, Bereich „Cookies und Websiteberechtigungen“, dann „Cookies und Websitedaten verwalten und löschen“.
Das manuelle Löschen des lokalen Speichers entfernt den Tracker nullbot_consent; das Einwilligungsbanner wird Ihnen dann bei Ihrem nächsten Besuch erneut angezeigt. Die generelle Blockierung von Cookies über Ihren Browser kann auf anderen Websites bestimmte Funktionen beeinträchtigen.
11. Gültigkeitsdauer der Einwilligung und Lebensdauer der Tracker
Ihre Wahl wird nicht unbegrenzt gespeichert. Gemäß den Empfehlungen der CNIL unterliegen sowohl die Einwilligung als auch die Ablehnung einer begrenzten Gültigkeitsdauer, nach deren Ablauf Sie erneut um Ihre Entscheidung gebeten werden, damit Ihre Angaben aktuell bleiben.
- Speicherdauer Ihrer Wahl: sechs (6) Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird der Tracker nullbot_consent gelöscht und das Einwilligungsbanner erscheint erneut.
- Lebensdauer der Cookies zur Reichweitenmessung (im Falle eines künftigen Einsatzes): maximal dreizehn (13) Monate, ohne automatische Verlängerung.
- Aufbewahrungsdauer der Daten zur Reichweitenmessung (im Falle eines künftigen Einsatzes): höchstens fünfundzwanzig (25) Monate.
Diese Fristen stellen Höchstgrenzen dar. Der Herausgeber verpflichtet sich, die Informationen nur für die Dauer aufzubewahren, die für die verfolgten Zwecke unbedingt erforderlich ist, und sie nach Ablauf der genannten Fristen zu löschen oder zu anonymisieren.
12. Datenübermittlungen außerhalb der Europäischen Union
Die Website nimmt derzeit keine Übermittlung personenbezogener Daten mittels Trackern in ein Land außerhalb der Europäischen Union vor. Der einzige aktive Tracker, nullbot_consent, wird lokal auf Ihrem Endgerät gespeichert und ist Gegenstand keiner Übertragung.
Das Laden der Three.js-Bibliothek über das jsDelivr-CDN kann eine technische Weiterleitung Ihrer IP-Adresse über Server zur Folge haben, die sich möglicherweise außerhalb der Europäischen Union befinden. Diese Übertragung beschränkt sich auf die Bereitstellung der angeforderten Ressource und führt zu keiner Speicherung eines Trackers. Sollte eine solche Weiterleitung erfolgen, stellt der Betreiber sicher, dass sie im Rahmen geeigneter Garantien im Sinne von Kapitel V der RGPD erfolgt.
Sollte künftig ein Tool zur Reichweitenmessung oder ein Drittanbieter eingesetzt werden, stellt der Herausgeber sicher, dass jede Übermittlung außerhalb der Europäischen Union durch einen mit der RGPD konformen Mechanismus (Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder gleichwertige Garantien) abgesichert wird, und die vorliegende Richtlinie würde dies entsprechend vermerken. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
13. Folgen der Ablehnung
Die Ablehnung einwilligungspflichtiger Tracker hat keine Auswirkungen auf den Zugang zur Website. Da die Website eine statische Präsentationsseite ist, die für ihr Funktionieren nicht auf Komfort- oder Messtracker angewiesen ist, beeinträchtigt Ihre Ablehnung weder die Einsicht der Inhalte noch die Navigation zwischen den Seiten.
Der unbedingt erforderliche Tracker bleibt unabhängig von Ihrer Entscheidung aktiv. Der lokale Speicher nullbot_consent, der genau dazu dient, Ihre Wahl zu speichern und zu respektieren, wird auch bei Ablehnung der anderen Kategorien weiterhin verwendet, da er die Einhaltung Ihres Willens ermöglicht. Ohne ihn könnte die Website Ihre Ablehnung nicht speichern und würde Sie bei jedem Besuch erneut fragen.
Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Eine heute erklärte Ablehnung kann morgen widerrufen werden und umgekehrt, indem Sie das Cookie-Verwaltungsfenster erneut öffnen. Die Ausübung dieses Rechts ist mit keiner Nutzungseinschränkung und keiner Verschlechterung des Dienstes verbunden.
14. Kontakt, Beschwerden und Aktualisierungen
Für jede Frage zu dieser Richtlinie oder zur Verwaltung der Tracker können Sie den Herausgeber postalisch an der Adresse seines Firmensitzes kontaktieren:
MARA LABS, SAS — 41 rue Jacquemars Giélée, 59800 Lille, Frankreich.
Eine dedizierte Kontakt-E-Mail-Adresse wird nach Freischaltung der Domain eingerichtet und hier veröffentlicht.
Sie haben das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten oder die Verwaltung der Tracker nicht den Vorschriften entspricht, können Sie sich an die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), 3 place de Fontenoy, TSA 80715, 75334 Paris Cedex 07, oder über deren Website www.cnil.fr wenden.
Diese Richtlinie kann sich weiterentwickeln. Sie kann aktualisiert werden, um Änderungen der Website, der Rechtslage oder den Empfehlungen der CNIL Rechnung zu tragen, insbesondere bei künftigem Einsatz eines Reichweitenmessungs-Tools. Über jede wesentliche Änderung werden Sie informiert, und gegebenenfalls wird Ihre Einwilligung erneut eingeholt. Wir laden Sie ein, regelmäßig diese Seite sowie die Datenschutzrichtlinie und die Impressum der Website zu konsultieren.